Diese und andere Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen geltendes Recht werden vom städtischen Vollzugsdienst festgestellt, der in der Stadt Meißen Kontrollen durchführt, aber auch auf Grund von Hinweisen aufmerksamer Bürger oder Anzeigen aus der Bevölkerung.
Nach Prüfung des Sachverhalts und den erforderlichen Ermittlungen erfolgen dann Aufforderungen zum Abstellen der Störung, Verwarnverfahren und Bußgeldverfahren. Die Teilnahme an Zwangsräumungen, Obdachlosenangelegenheiten, Wohnungssicherungen bei Todesfällen sind ebenfalls im SG Öffentliche Ordnung angesiedelt. Ebenso werden auch die verschiedenen Großveranstaltungen der Stadt und ihrer Partner so vorbereitet und abgesichert, dass Besucher und Gäste das Fest unbeschwert genießen können.
Kontakt: Roland Dittmann, Tel. +49 (0) 3521 467 271, E-Mail
Entsprechende Formulare für häufig gestellte Genehmigungen stehen im Internet bereit. Die Anträge sollen ca. 3 Wochen im Voraus gestellt werden, um die erforderlichen Anhörungen einholen zu können und auch Spielraum für evtuelle Rückfragen oder notwendige Änderungen von beispielsweise Programmabläufen zu lassen.
Kontakt: Jana Schmidt, Tel. +49 (0) 3521 467 264, E-Mail
Die Schließtage des Bürgerbüros finden Sie hier.
Kontakt: Infothek Bürgerbüro, Tel. +49 (0) 3521 467 445, E-Mail
Kontakt: Infothek, Tel. +49 (0) 3521 467 445, E-Mail
Kontakt: Tel. +49 (0) 3521 467 445, E-Mail
Freisitze
Die Sondernutzung umfasst jegliche Form der Nutzung von öffentlichem Verkehrsraum. Öffentlicher Verkehrsraum ist jeder Teil einer gewidmeten Verkehrsanlage (Radbahn, Gehbahn, Fahrbahn, Grünstreifen). Sondernutzungen bedürfen einer Genehmigung.
Genehmigungen sind erforderlich u. a. für:
Zuständigkeit:
Beate Pauler, Tel. +49 (0) 3521 467 235, E-Mail
Bianka Hirsing, Tel. +49 (0) 3521 467 278, E-Mail
Kontakt:
Rica Matthes, Tel. +49 (0) 3521 467 285, E-Mail
Damit wir alle Ihre Daten richtig in unsere Geburtsregister eintragen können, legen Sie uns bitte folgende Urkunden vor:
Von den aufgeführten Urkunden bringen Sie natürlich nur die mit, die für Sie zutreffen, jeweils für Mutter und Vater. Die Vaterschaft anerkennen und die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge für Ihr Kind abgeben, können Sie bereits vor der Geburt. Sorgeerklärungen nehmen Jugendämter und Notare entgegen, die Vaterschaftsanerkennung können Sie bei einem Jugendamt, Notar oder Standesamt beurkunden lassen.
Sollte sich eine der benötigten Urkunden nicht in Ihrem Besitz befinden, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das diese Urkunde ausgestellt hat.
Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit legen bitte ihren Reisepass und den Aufenthaltstitel vor.
Sobald es Ihnen möglich ist, kommen Sie - Mutter und Vater - (wenn sorgeberechtigt) ins Standesamt. Bei uns geben Sie die Erklärungen zu Vor- und Familiennamen Ihres Kindes, sowie Bescheinigungen für Krankenkasse, Elterngeld und Kindergeld und weitere Informationen. Eine Geburtsurkunde kostet 10 Euro, jede weitere zur gleichen Zeit ausgestellte Geburtsurkunde 5 Euro.
Vor der Geburt des Kindes beantworten wir gern Ihre Fragen zur Beurkundung und zu Vor- und Familiennamen. Sie können uns telefonisch unter +49 (0) 3521 467225 oder 467221 erreichen, per E-Mail an standesamt@stadt-meissen.de oder persönlich im Standesamt.
Trauung im Rathaussaal
Ratssaal
Trauzimmer
Trauzimmer - Fotos: Holger Münzberg
Eheschließungen sind im historischen Rathaus in Meißen im Trauzimmer (bis 40 Personen) und Ratssaal (ca. 70 bis 200 Personen) möglich
Sie können sich auch in der Albrechtsburg und auf Schloss Proschwitz das Ja-Wort geben.
Die Anmeldung der Eheschließung muss am Wohnort eines der beiden zukünftigen Ehegatten erfolgen.
Wir beraten Sie gern umfassend und stellen Ihnen eine ausführliche Anleitung für die Beschaffung Ihrer Unterlagen zusammen. Nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf.
Terminvereinbarung unter:
Kontakt: Brit Fatteicher, Tel.: +49 (0) 3521 467220, E-Mail
Termine für Eheschließungen im Jahr 2021 nehmen wir per E-Mail entgegen (mit vollständigen Namen, Anschriften und Telefonnummer)
Terminwünsche für Eheschließungen für das nächste Jahr nehmen wir generell ab dem 01.07. per Post oder E-Mail entgegen. Frühere Anfragen werden nicht beantwortet.
Wir versenden in jedem Fall nach Reservierung des Termins eine Terminvormerkung per Post mit Hinweisen über den weitern Verlauf des Verfahrens. Verbindlich wird der Termin erst, wenn Sie eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung erhalten haben! Diese kann frühestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin erfolgen. Bis dahin ist der eingetragene Termin eine Reservierung und wird nur durch Ihre schriftliche Absage gelöscht.
Bitte beachten Sie:
Generell führen wir Dienstag, Donnerstag, Sonn- und Feiertags keine Eheschließungen durch.
Bei Eheschließungen mit Auslandsberührung ist eine Beratung vorab unbedingt erforderlich!
Zur Anmeldung der Eheschließung im Standesamt Meißen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- beglaubigter Auszug aus dem Geburtsregister vom Standesamt am Geburtsort (außer Meißen) - nicht älter als 6 Monate zum Termin der Anmeldung
- erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt am Wohnort - nicht älter als 4 Wochen zum Termin der Anmeldung
- gültiger Personalausweis
für evtl. Vorehen:
- Heiratsurkunde und den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten
für Kinder:
- Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung und Sorgeeklärung (soweit vorhanden).
- Die Anzeige muss spätestens am 3. Werktag beim zuständigen Standesamt erfolgen. Zuständig ist das Standesamt der Sterbeortes.
- Die Anzeige kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Mündlich nur bei persönlicher Vorsprache.
Schriftliche Anzeige:
- Beauftragte Bestattungsinstitute dürfen schriftlich anzeigen. Dazu ist ein Nachweis über die Registrierung bei der Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer im Standesamt vorzulegen.
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, sowie sonstige Einrichtungen dürfen schriftlich anzeigen. Der Träger der Einrichtung ist zur Anzeige verpflichtet . Wer innerhalb der Anstalt oder Einrichtung zur Anzeige verpflichtet ist, richtet sich danach, wer diese im Rechtsverkehr generell vertritt oder zur Erstattung der Anzeige besonders bestellt ist.
Bei amtlichen Ermittlungen zeigt die zuständige Behörde an.
Inhalt der Anzeige:
Mitteilung über den Sterbefall mit allen Angaben zur Person:
Mit der Anzeige sind wie bisher, alle zur Beurkundung erforderlichen Dokumente vorzulegen. Wir bestehen in jedem Fall auf Originalurkunden und bei ausländischen Urkunden auf einer Übersetzung, die von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher gefertigt wurde.
Kontakt: Simone Rost, Tel.: +49 (0) 3521 467 225
Urkundenerteilungen und Auskünfte unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Urkunden und Auskünfte erhalten gemäß § 62 Abs. 1 Personenstandsgesetz nur die Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, andere Personen sind berechtigt, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen. Antragsbefugt sind Personen ab 16 Jahre.
Anträge werden nur schriftlich per Post mit Unterschrift und Kopie des Personalausweises (bitte Telefonnummer mit angeben) oder bei persönlicher Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises bearbeitet. Wir bitten Sie um Geduld und von Nachfragen abzusehen.
Alle Urkunden werden im DIN A4 oder DIN A5 Format ausgestellt, Abschriften aus den Registern und mehrsprachige Urkunden nur in DIN A4.
Gebühren:
Bei schriftlichen Anfragen erhalten Sie zuerst einen entsprechenden Kostenbescheid. Die gewünschte Auskunft oder Urkunde wird Ihnen nach Zahlungseingang bei der Stadt Meißen zugesandt. |
Kontakt: Christin Weber, Tel.: +49 (0) 3521 467 221, E-Mail
Die Bearbeitung von Anfragen zu Ahnenforschungen kann derzeit bis zu 3 Monaten in Anspruch nehmen.
Belinda Zickler
komm. Leiterin Ordnungsamt
Markt 3, 01662 Meißen
1. Etage, Zi. 105
+49 (03521) 467 444
+49 (03521) 467 289