1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite
 
 
 

Sozialpass

Meißner Sozialpass

Am kulturellen Leben unserer Stadt teilzunehmen, soll allen Bürgern möglich sein.

In Meißen gibt es vielfältige Kultur- und Freizeitangebote  - gerade für Familien mit Kindern .

Um allen Eltern und Kindern den Besuch der Meißner Kulturstätten oder des Freizeitbades finanziell möglich zu machen, vergibt die Stadt Meißen den Sozialpass. Mit diesem Pass werden Vergünstigungen der Eintrittspreise für einen bestimmten Personenkreis angeboten, damit Besuche erschwingliche Erlebnisse für Erwachsene und Kinder sind.

Wechselnde Ausstellungen im Stadtmuseum, Spaß im „Wellenspiel“, Inanspruchnahme des vielfältigen Angebots der Bibliothek tragen zur Bildung und Erziehung der Kinder bei und sollen fester Bestandteil des Familienlebens sein.

Welche Vergünstigungen sind möglich?

50 Prozent Ermäßigung

  • Stadtbibliothek für Erwachsene, Kinder bis 18 Jahre frei
  • Stadtmuseum Meißen mit seinen Ausstellungen (Eintritt pro Person 1 Euro)

25 Prozent Ermäßigung

  • GF Fitness Company GbR, Schützenstraße 1 B

20 Prozent Ermäßigung

  • Sport- und Freizeitbad „Wellenspiel“ bis 20 Uhr
  • Fitness-World Meißen, Ferdinandstraße 2

10 Prozent Ermäßigung

  • GF Fitness Company GbR, Schützestraße 1 B

Ermäßigung für Eintrittspreise und Veranstaltungen

  • Dom zu Meißen
  • Albrechtsburg Meissen
  • Schauwerkstatt, Schauhalle und Sonderausstellungen der Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH - 2 Euro Ermäßigung auf den Eintrittspreis
  • Stadttheater Meißen - 2 Euro Ermäßigung auf den Eintrittspreis

 

Wer erhält den Sozialpass?

Personen mit Hauptwohnsitz in Meißen, die

  •  Inhaber des Familienpasses des Freistaates Sachsen

oder

  • vom Rundfunkbeitrag befreite Personen sind.

 

Wo ist er erhältlich?

Anträge gibt das Bürgerbüro im Rathaus, Burgstraße 32 aus.

Nach Prüfung der Berechtigung ist der Pass dort erhältlich. Die Ausgabe ist kostenlos. Der Pass ist längstens ein Jahr gültig, bei Anspruchsberechtigung wird er verlängert.

 

Welche Besonderheiten sind zu berücksichtigen?

  • Ein Rechtsanspruch auf Ausstellung bzw. einer Verlängerung besteht nicht.
  • Der Sozialpass ist nur mit einem Passbild gültig.
  • Für jedes Familienmitglied kann ein eigener Pass ausgestellt werden.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

  • Personalausweis
  • Passbild (zeitnah)
  • Zutreffende Nachweise:
    • Familienpass des Freistaates Sachsen
    • Bescheid über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag
    • Schwerbehindertenausweis (nur Taubblinde)

 

Beratung zum Sozialpass

Familienamt
Kontakt: Ursula Maurer, Tel.: +49 (0) 3521 467210, E-Mail
Markt 3, Zi. 218
Fax: +49 (0) 3521 467109

Öffnungszeiten:
Montag, 9 bis 12 Uhr
Dienstag, 9 - 12 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch, 9 - 12 Uhr
Donnerstag, 9 - 12 Uhr
Freitag, 9 - 12 Uhr

Ausstellung / Verlängerung

Bürgerbüro
Burgstraße 32
Kontakt: Tel.: +49 (0) 3521 467445, E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag, 9 - 12 Uhr
Dienstag, 9 - 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag, 9 - 18 Uhr
Freitag, 9 - 12 Uhr
Sonnabend, 9 - 12 Uhr

Familienfreundliches Meißen

Logo Familienfreundliches Meißen

Das Projekt "Meißner Gänsejunge" steht für ein familienfreundliches Meißen. Zahlreiche Inhalte wurden bereits in die Tat umgesetzt. Gewerbetreibende der Stadt erhielten das Gütesiegel "Familienfreundliches Meißen" -  jedes neugeborene Kind der Stadt die aus Meissener Porzellan gefertigte Begrüßungsmedaille. Auch der Familienratgeber sowie der Kinderstadtführer, den jeder Meißner ABC-Schütze zur Schuleinführung erhält, sind Teil des Projektes.