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Behinderte

Behindertenbeauftragte der Stadt

Personen, die dauerhaft körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis, der je nach Grad der Behinderung und den vergebenen Merkzeichen zu unterschiedlichen Nachteilsausgleichen berechtigen kann.
Auskunft und Beratung erhalten Sie bei der Behindertenbeauftragten, Markt 3 (Hinterhaus). Anträge und Formulare erhalten Sie auch im Bürgerbüro, Burgstraße 32.

Hilfen für Blinde
Personen mit stark eingeschränktem Sehvermögen können eine monatliche Barhilfe erhalten, die einkommens- und vermögensunabhängig ist, aber auf Pflegegeld angerechnet wird. Blinde erhalten Landesblindengeld, welches auf die Leistungen der Pflegeversicherung und vergleichbare Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung angerechnet wird.

Von den Rundfunk- und Fernsehgebühren können befreit werden:

  • Personen mit gültigem Bescheid über Sozialleistungen
  • Behinderte (Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit dem Merkzeichen RF). 

Kontakt: Helga Bürkner, Tel.: +49 (0) 3521 467447, E-Mail