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Gleichstellung
Die Gleichstellungsbeauftragte erfüllt Querschnittsaufgaben, die fachübergreifend alle Bereiche der Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung berühren.
Ziele:
- Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit von Frauen und Männern
und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Auf kommunaler Ebene Probleme und Fragestellungen bei der Gleichberechtigung
aufzeigen und Lösungsmöglichkeiten entwickeln.
Weitere Angebote:
- Beratung und Hilfe von Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern zu Angelegenheiten und
Fragen der Chancengleichheit.
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einrichtungen, Bildung von Netzwerken,
Kontaktpflege und Verhandlungen.
- Unterstützung und Förderung von Mädchen- und Frauenprojekten und –verbänden.
- Vereinsförderung mit gleichstellungsrelevantem Charakter.
- Fachliche Anleitung und Vernetzung gleichstellungsrelevanter Einrichtungen und Gruppen.
- Präventions- und Projektarbeit.
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