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Städtische Gesellschaften

"Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln." (Art. 28 Abs. 2 GG)

Der § 97 in der Sächsischen Gemeindeordnung gibt den Kommunen einen rechtlichen Rahmen, um Unternehmen für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben zu errichten. Diese sind so zu führen, dass deren öffentlicher Zweck erfüllt wird. Bei Unternehmen, die in der Rechtsform des privaten Rechts errichtet, übernommen, unterhalten oder sich daran unmittelbar oder mittelbar beteiligt wird, ist sicherzustellen, dass die Stadt  einen angemessenen Einfluss erhält und ihre Haftung auf einen ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt wird.

Die Große Kreisstadt Meißen ist an sechs Gesellschaften des privaten Rechts unmittelbar beteiligt:

 

Name der Gesellschaft   Anteil 
Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungsgesellschaft Meißen mbH (SEEG)    100 %
Theater Meißen gGmbH  100 %
Städtische Dienste Meißen GmbH (SDM)  100 %
Meißener Stadtwerke GmbH (MSW)  51 %
Innovations Centrum Meißen GmbH (ICM)  50 %
Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH (WRM)  6,72 %

 

Kontakt

Petra Hannß

Beteiligungscontrolling
Markt 1, 01662 Meißen
2. Etage, Zi. 218

+49 (0) 3521 467239

+49 (0) 3521 467290

E-Mail