Die Kindertagespflege bietet neben den Kindertagesstätten eine hochwertige Alternative für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kleinkindern. In kleinen Gruppen von maximal fünf Kindern werden die Mädchen und Jungen im Haushalt der Tagesmutter liebevoll, individuell und in einer familiären Atmosphäre betreut. Wichtig ist auch die vertrauensvolle, freundliche und gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen Tagesmutter und Eltern. Dabei werden die Bedürfnisse, Anliegen, Probleme der Eltern und die Fähigkeiten der Kinder anerkannt und in die tägliche Arbeit einbezogen. Die Höhe des Elternbeitrages für Kindertagespflege ist identisch mit der des Elternbeitrages in der Kindergrippe.
Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 4 des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen - SächsKitaG. Sie können im Rahmen der verfügbaren Plätze entscheiden, in welcher Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ihr Kind betreut werden soll.
Jede Tagesmutter kann eine gültige Erlaubnis zur Kindertagespflege vorweisen. Die Tagespflegestellen werden regelmäßig durch das Kreisjugendamt des Landkreises Meißen überprüft. Und gemäß der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung nehmen Tagesmütter regelmäßig an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen teil und engagieren sich in einem Tagesmütternetzwerk.
Erziehungsberechtigte und Tagesmütter haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachberaterin für Kindertagespflege des Kreisjugendamtes des Landkreises Meißen.
Nähere Informationen und Anmeldungen erfolgen über das Portal Little Bird.