§ 94a der Sächsischen Gemeindeordnung gibt den Kommunen einen rechtlichen Rahmen, um Unternehmen für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben zu errichten. Diese sind so zu führen, dass deren öffentlicher Zweck erfüllt wird. Bei Unternehmen, die in der Rechtsform des privaten Rechts errichtet, übernommen, unterhalten oder sich daran unmittelbar oder mittelbar beteiligt wird, ist sicherzustellen, dass die Stadt einen angemessenen Einfluss erhält und ihre Haftung auf einen ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt wird.
Die Große Kreisstadt Meißen ist an sieben Gesellschaften des privaten Rechts unmittelbar beteiligt:
Name der Gesellschaft | Anteil |
Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungsgesellschaft Meißen mbH (SEEG) | 100 % |
Theater Meißen gGmbH | 100 % |
Städtische Dienste Meißen GmbH (SDM) | 100 % |
Städtisches Bestattungswesen Meißen GmbH (SBW) | 100 % |
Innovations Centrum Meißen GmbH (ICM) | 100 % |
Meißener Stadtwerke GmbH (MSW) | 51 % |
Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH (WRM) | 5,26 % |
Lars Ulbrich
Beteiligungscontrolling
Markt 1, 01662 Meißen
1. Etage, Zi. 105
+49 (0) 3521 467239
+49 (0) 3521 467281