Bebauungsplan "Wohngebiet Kalkberg"
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 27.09.2023 aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kalkberg“ (Beschluss-Nr. 23/7/118) beschlossen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 799/1, 785/3, 786/6, 788/3 und 789/3 und teilweise die Flurstücke 782, 783 und 784, jeweils Gemarkung Cölln.
Öffentliche Auslegung
Bei der Öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kalkberg“ erfolgt im Zeitraum
vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.01.2024
durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im o.g. Zeitraum im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtentwicklung@stadt-meissen.de übermittelt werden.
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an
Stadt Meißen
Amt für Stadtplanung und -entwicklung
Markt 1
01662 Meißen
zu senden oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und Entwicklung, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Zimmer 202, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Meißen, den 05.12.2023
Olaf Raschke
Oberbürgermeister
SIE! sind Meißen
Einladung zum öffentlichen Runden Tisch Bürgerbeteiligungsleitlinie
Um die gesamte Stadtgesellschaft eng in das kommunalpolitische Geschehen einzubinden, hat die Stadtverwaltung es sich gemeinsam mit dem Stadtrat zur Aufgabe gemacht, Leitlinien für eine Bürgerbeteiligung in Meißen festzulegen. Den Entwurf der Bürgerbeteiligungsleitlinie möchten wir Ihnen in einer öffentlichen Sitzung des Runden Tischen vorstellen. Dazu laden wir Sie am 05.09.2023 um 18:00 Uhr in den Ratssaal der Großen Kreisstadt Meißen, Markt 1 in 01662 Meißen ein.
Was erwartet Sie?
Die Bürgerbeteiligungsleitlinie gibt den Rahmen vor, in dem künftige Bürgerbeteiligung stattfinden wird. Entscheidend dabei ist, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger als „letzte Instanz“ im Prozess fungieren werden. Das bedeutet, Sie selbst können die Themen bestimmen, zu denen Sie sich eine Bürgerbeteiligung wünschen. Wie das funktionieren kann, wird Ihnen am 05.09.2023 vorgestellt. Ihre Anregungen und Hinweise nehmen wir sodann gern entgegen.
Warum lohnt es sich teilzunehmen?
Diese Leitlinie sollen Ihnen als Bürgerinnen und Bürgern sowie der gesamten Stadtgesellschaft verdeutlichen und aufzeigen, welche Möglichkeiten der Beteiligung und Einbringung Sie haben. Gleichzeitig sollen sie die Verwaltung dazu anhalten, Projekte und Vorhaben so zu planen, dass Bürger und Stadtgesellschaft konkret eingebunden werden. Abseits von Wahlen ist die Bürgerbeteiligung schließlich die direkteste Form der politischen Mitwirkung.
Bitte teilen Sie bis zum 4. September telefonisch unter 03521 / 467 181 oder per Mail an stadtentwicklung@stadt-meissen.de mit, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen.
Einwohnerversammlung am 23.06.2022
Vorbereitung der neuen EFRE-Förderperiode
Zur Festlegung der Projekte und Maßnahmen für das Untersuchungsgebiet Niederfähre/Vorbrücke sowie der Bebauung südlich der Niederauer Straße bis hin zum Albert-Mücke-Ring fand am 23.06.2022 um 17:30 Uhr in den Ratssaal der Großen Kreisstadt Meißen, Markt 1 in 01662 Meißen, eine Einwohnerversammlung statt.
Die Stadt Meißen beteiligt sich seit über 20 Jahren erfolgreich an dem EU-Förderprogram „EFRE Nachhaltige Stadtentwicklung“. Mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) konnten in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen und Projekte zur Aufwertung und nachhaltigen Entwicklung der Quartiere „Triebischtal“ (2000-2006), „Niederfähre und Cölln“ (2007-2013) und "Meißen-West/Altstadt" (2014-2020) erfolgreich umgesetzt werden.
Dieser Prozess der nachhaltigen Stadtentwicklung soll in der Strukturfondsperiode 2021-2027 fortgeführt werden, weshalb es der Erarbeitung einer Antragsgrundlage bedurfte. Das Untersuchungsgebiet umfasste den Stadtteil Niederfähre/Vorbrücke sowie die Bebauung südlich der Niederauer Straße bis hin zum Albert-Mücke-Ring.
Die Vorbereitungen für den Fördergebietsantrag wurden unter Einbeziehung lokaler Akteure (Vereine, Schulen, Gewerbetreibende, etc.) und betroffener Einwohner durchgeführt. Ziel war, Wünsche und Zielvorgaben für die künftige Entwicklung des Quartiers zu definieren, Konflikte und Bedarfe zu identifizieren sowie geeignete Maßnahmen zur Aufwertung des Quartiers zu diskutieren.
Die Ergebnisse der Veranstaltung flossen in das gebietsbezogene, integrierte Handlungskonzept (GIHK) für das künftige Fördergebiet ein. Weitere Informationen sowie das beschlossene GIHK finden Sie in unserer Rubrik EFRE.
Bebauungsplan "Pfarrgasse Zscheila"
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 05.07.2023 mit Beschluss-Nr. 23/7/125 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Pfarrgasse Zscheila“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 33/3 und 89/2 der Gemarkung Zscheila. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereiches beträgt 4250 m².
Ziel der Aufstellung ist die Schaffung von Baurecht für ein bis zwei Einfamilienhäuser zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Meißen ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes „Pfarrgasse Zscheila“ am 05.07.2023 mit Beschluss 23/7/126 durch den Stadtrat beschlossen worden.
Bebauungsplan "Wohngebiet Triftweg"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Triftweg“ für Teile des Flurstückes 22/11 der Gemarkung Korbitz gefasst. Das Plangebiet umfasst eine Größe von 1,08 ha. Die Stadt Meißen als Eigentümerin der Fläche beabsichtigt die bauliche Entwicklung entlang des Triftweges. Die betroffene Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche dargestellt.
Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Triftweg“ erfolgt vom
04.09.2023 bis einschließlich 04.10.2023
durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im o.g. Zeitraum im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Vorentwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtentwicklung@stadt-meissen.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich an Stadt Meißen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Markt 1, 01662 Meißen zu senden oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und Entwicklung, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Zimmer 202, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.
Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Meißen, den 14.08.2023
Olaf Raschke
Oberbürgermeister
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Neubau der Straßenmeisterei Meißen im Stadtteil Bohnitzsch“ – 3. Änderung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 mit Beschluss-Nr. 21/7/152 die Aufstellung der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau der Straßenmeisterei Meißen im Stadtteil Bohnitzsch“ beschlossen. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 7/6 der Gemarkung Klostergut z. hl. Kreuz (siehe Anlage 1), zwischen der Hochuferstraße (Bundesstraße B6) und der Leipziger Straße.
Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung eines Vorentwurfes zur 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau der Straßenmeisterei Meißen im Stadtteil Bohnitzsch“ erfolgt vom
28.09.2022 bis einschließlich 28.10.2022.
Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter https://www.bauleitplanung.sachsen.de/ einsehbar.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) einzusehen.
Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor dem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (03521/467-181) oder E-Mail (stadtentwicklung@stadt-meissen.de) erforderlich.
Während der Auslegungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Anregungen schriftlich (Stadt Meißen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Markt 1, 01662 Meißen) oder per Mail an stadtentwicklung@stadt-meissen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gemäß § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen.
Werden Stellungnahmen nicht während der Auslegungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Meißen, den 05.09.2022
Olaf Raschke
Oberbürgermeister
Planzeichnung 3.Änd vBP Straßenmeisterei VE 2022 08 24
Textteil VE 3. Änd vBP Straßenmeisterei 2022 08 24
Begründung VE 3. Änd vBP Straßenmeisterei 2022 08 24
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße_Teil 1“
Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 08.12.2021 aufgrund§ 12 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Plangebiet „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße - Teil 1" (Beschluss-Nr. 21 /7 /226) sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Plangebietes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Bau GB (Beschluss-Nr. 21 /7 /227) beschlossen.
Am 03.01.2022 (bis 06.02.2022) startete die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Revitalisierung Quartier Fabrikstraße - 1. Abschnitt. Weitere Informationen finden Sie HIER. Stellungnahmen können eingereicht werden unter: Baudezernat, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen bzw. Stadt Meißen, Markt 1, 01662 Meißen; E-Mail: baudezernat@stadt-meissen.de
Ergänzungssatzung "Am Jüdenberg"
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 02.11.2022 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Ergänzungssatzung “Am Jüdenberg“ beschlossen (Beschluss Nr. 22/7/130). Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 17.11.2022 im Meißner Amtsblatt 10/2022.
Die Große Kreisstadt Meißen stellt im Plangebiet „Am Jüdenberg“ eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) auf.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Jüdenberg“ mit der Begründung liegt im Zeitraum
vom 21.11.2022 bis einschließlich 30.12.2022
öffentlich aus.
Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter https://www.bauleitplanung.sachsen.de/ einsehbar.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) einzusehen.
Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor dem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (03521/467-181) oder E-Mail (stadtentwicklung@stadt-meissen.de) erforderlich.
Während der Auslegungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Anregungen schriftlich (Stadt Meißen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Markt 1, 01662 Meißen) oder per Mail an stadtentwicklung@stadt-meissen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gemäß § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen.
Werden Stellungnahmen nicht während der Auslegungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Meißen, den 15.11.2022
Olaf Raschke
Oberbürgermeister
Planzeichnung Ergänzungssatzung Am Jüdenberg
Ist Meißen schon ein Fahrradparadies?
Bis zum 30.11.2022 konnten Radfahrerinnen und Radfahrer wieder das Fahrradklima vor ihrer Haustür bewerten. Dabei lag dieses Jahr ein besonderer Fokus auf dem ländlichen Raum, denn dort gibt es viel Potential für den Radverkehr und einen hohen Nachholbedarf beim Infrastrukturausbau. Die Ergebnisse der Erhebung finden Sie auf der Website des ADFC.
Mietspiegel
Für die Große Kreisstadt Meißen wird aktuell ein neuer Mietspiegel erarbeitet. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 558c BGB. Ein Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsüblichen Mieten des frei finanzierten Wohnungsbaus und trägt dazu bei, Vermieter vor unwirtschaftlich niedrigen und Mieter vor ungerechtfertigt hohen Mieten zu schützen. An der Erarbeitung des neuen Mietspiegels werden sowohl Vermieter als auch Mieter beteiligt.
Um auch die Mieter in den Prozess der Erarbeitung einzubeziehen, bestand die Möglichkeit sich an einer Umfrage zu beteiligen. Die Mitwirkung war freiwillig sowie anonym und diente ausschließlich der Schaffung einer repräsentativen Datengrundlage. Die Angaben werden gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt und ausgewertet.