Ergänzungssatzung "Am Jüdenberg"
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 02.11.2022 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Ergänzungssatzung “Am Jüdenberg“ beschlossen (Beschluss Nr. 22/7/130). Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 17.11.2022 im Meißner Amtsblatt 10/2022.
Die Große Kreisstadt Meißen stellt im Plangebiet „Am Jüdenberg“ eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) auf.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Jüdenberg“ mit der Begründung liegt im Zeitraum
vom 21.11.2022 bis einschließlich 30.12.2022
öffentlich aus.
Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter https://www.bauleitplanung.sachsen.de/ einsehbar.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) einzusehen.
Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor dem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (03521/467-181) oder E-Mail (stadtentwicklung@stadt-meissen.de) erforderlich.
Während der Auslegungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Anregungen schriftlich (Stadt Meißen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Markt 1, 01662 Meißen) oder per Mail an stadtentwicklung@stadt-meissen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gemäß § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen.
Werden Stellungnahmen nicht während der Auslegungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Meißen, den 15.11.2022
Olaf Raschke
Oberbürgermeister
Begründung Ergänzungssatzung Am Jüdenberg
Planzeichnung Ergänzungssatzung Am Jüdenberg
Textliche Festsetzungen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Neubau der Straßenmeisterei Meißen im Stadtteil Bohnitzsch“ – 3. Änderung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 mit Beschluss-Nr. 21/7/152 die Aufstellung der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau der Straßenmeisterei Meißen im Stadtteil Bohnitzsch“ beschlossen. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 7/6 der Gemarkung Klostergut z. hl. Kreuz (siehe Anlage 1), zwischen der Hochuferstraße (Bundesstraße B6) und der Leipziger Straße.
Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung eines Vorentwurfes zur 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau der Straßenmeisterei Meißen im Stadtteil Bohnitzsch“ erfolgt vom
28.09.2022 bis einschließlich 28.10.2022.
Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter https://www.bauleitplanung.sachsen.de/ einsehbar.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) einzusehen.
Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor dem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (03521/467-181) oder E-Mail (stadtentwicklung@stadt-meissen.de) erforderlich.
Während der Auslegungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Anregungen schriftlich (Stadt Meißen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Markt 1, 01662 Meißen) oder per Mail an stadtentwicklung@stadt-meissen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gemäß § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen.
Werden Stellungnahmen nicht während der Auslegungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Meißen, den 05.09.2022
Olaf Raschke
Oberbürgermeister
Planzeichnung 3.Änd vBP Straßenmeisterei VE 2022 08 24
Textteil VE 3. Änd vBP Straßenmeisterei 2022 08 24
Begründung VE 3. Änd vBP Straßenmeisterei 2022 08 24
Bebauungsplan "Wohngebiet Triftweg"
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Triftweg“ für Teile des Flurstückes 22/11 der Gemarkung Korbitz gefasst. Das Plangebiet umfasst eine Größe von 1,08 ha. Die Stadt Meißen als Eigentümerin der Fläche beabsichtigt die bauliche Entwicklung entlang des Triftweges. Die betroffene Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche dargestellt.
In Vorbereitung des Bebauungsplanentwurfes findet aktuell die Baugrunduntersuchung statt und die Erschließungsplanung wird erarbeitet.
Für die Baugrunduntersuchung wurden am 17. und 18. Januar Erkundungsarbeiten auf dem Standort durchgeführt. Insbesondere soll die Versickerungsfähigkeit des vorhandenen Bodens untersucht werden, um zukünftig das anfallende Regenwasser gezielt am Standort zu verbringen. Aber auch die Gründungsverhältnisse für die geplante Wohnbebauung werden überprüft.
Weitere Details zum Verfahrensablauf können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauverwaltungsamt, Frau Schöne, +49 3521 467-175 oder bianca.schoene@stadt-meissen.de.
Bebauungsplan "Wohngebiet Triftweg"
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße_Teil 1“
Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 08.12.2021 aufgrund§ 12 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Plangebiet „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße - Teil 1" (Beschluss-Nr. 21 /7 /226) sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Plangebietes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Bau GB (Beschluss-Nr. 21 /7 /227) beschlossen.
Am 03.01.2022 (bis 06.02.2022) startete die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Revitalisierung Quartier Fabrikstraße - 1. Abschnitt. Weitere Informationen finden Sie HIER. Stellungnahmen können eingereicht werden unter: Baudezernat, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen bzw. Stadt Meißen, Markt 1, 01662 Meißen; E-Mail: baudezernat@stadt-meissen.de