Ehrenbürger der Stadt Meißen

Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste von einer Stadt vergebene Auszeichnung für eine Person, die sich in besonderem Maße um die Entwicklung der Stadt oder das Wohl ihrer Bürger verdient gemacht hat. Für die Ernennung oder Aberkennung der Auszeichnung ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich. Die Verleihung kann ausschließlich an lebende Personen erfolgen. Die Ehrenbürgerschaft endet in der Regel mit dem Tod, kann aber  auch aberkannt werden.

Geeignete Vorschläge können von jedermann (Privatpersonen, Institutionen, Vereinen, etc.) schriftlich eingebracht werden. Diese sind ausführlich und nachprüfbar zu begründen. Zunächst werden Vorschläge mit dem Ältestenrat beraten bevor sie zur Beschlussfassung an den Stadtrat weitergegeben werden.

Christian Beatus Kenzelmann

Nachdem er 1790 als Diakon der Frauenkirche in Meißen seßhaft geworden war, wirkte er hier ab 1792 als Archidiakon. Daneben wirkte er von 1811 bis mutmaßlich 1840 als Vorsteher der Kgl. Weinbau- und Winzerschule am Cöllner ...
Datumsbezug: 10.02.1839
Anne Dziallas, Leiterin Büro des Oberbürgermeisters
Anne Dziallas
Leiterin Büro des Oberbürgermeisters
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