Infos zur Gästetaxe
Von der Gästetaxepflicht befreit sind folgende Personengruppen:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
- Schüler, Studenten und Auszubildende vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr,
- Schwerbehinderte mit den vorgedruckten Merkzeichen BL oder aG im Schwerbehindertenausweis,
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Nachweis
- Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können
- Personen, die in Krankenhäusern oder Pflegeheimen zur vollstationären Behandlung aufgenommen wurden oder denen Eingliederungshilfe nach § 55 SGB XII gewährt wird,
- jede weitere Person einer Familie, wenn für drei Familienmitglieder Gästetaxe entrichtet wird.
- Personen, die in der Stadt zum vorübergehenden Besuch ohne Zahlung eines Entgelts Unterkunft nehmen
Jede Person, die gästetaxpflichtig ist, hat einen Anspruch auf eine Gästekarte, die dem Inhaber Ermäßigungen in touristischen Einrichtungen ermöglicht. Die Gästekarte erhalten Sie in Ihrer Beherbergungsstätte.
Rabattangebote für Gästekarteninhaber finden Sie hier.