Gebühren & Beiträge
Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte sind per Gesetz verpflichtet, sich an den Kosten für öffentliche Infrastrukturvorhaben zu beteiligen. Dabei handelt es sich typischerweise um Beiträge auf Basis umlagefähiger Kosten für die erstmalige Herstellung von Abwasseranlagen, Straßen und dergleichen – sogenannte Erschließungsbeiträgen.
Eigentümer und Eigentümerinnen können eine Erschließungsbeitragsbescheinigung bei der Stadt Meißen beantragen. Diese gibt Auskunft, ob für Ihr Grundstück bereits Erschließungsbeiträge gezahlt wurden bzw. noch offen sind oder ob zu einem späteren Zeitpunkt noch Erschließungsbeiträge fällig werden können. Der Antrag kann schriftlich an das Amt für Stadtplanung und -entwicklung oder per Mail an stadtentwicklung@stadt-meissen.de unter Angabe der Flurstücksnummer(n) und Gemarkung des Grundstücks, für welches die Abfrage erfolgen soll, gerichtet werden. Sollte der Antragsteller nicht selbst der Eigentümer sein, ist außerdem eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers beizulegen. Die Ausstellung der Erschließungsbeitragsbescheinigung ist kostenpflichtig.