Jahresabschlüsse
Zum Abschluss eines jeden Haushaltsjahres hat die Stadt Meißen einen Jahresabschluss aufzustellen und mittels örtlicher Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt feststellen zu lassen. Der festgestellte Jahresabschluss ist anschließend dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Bekanntgabe des festgestellten Jahresabschlusses erfolgt ortsüblich an den Aushängen am Rathaus der Stadt Meißen, Burgstraße 32, 01662 Meißen sowie auf der Dresdner Straße 21, 01662 Meißen.
Im Internet wird der Jahresabschluss in seinen Bestandteilen nach § 88 SächGemO (2) ff. veröffentlicht.