Mietspiegel

Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über die in Städten üblicherweise gezahlten Mieten. Er trägt damit wesentlich zur Rechtssicherheit und Transparenz am Wohnungsmarkt der jeweiligen Stadt bei und gilt als Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Erstellt wird der Mietspiegel in Zusammenarbeit mit Vertretern der Mieter- und Vermieterseite. Es besteht derzeit noch keine Verpflichtung zur Erstellung eines Mietspiegels, weshalb es nicht in jeder Stadt solch eine Übersicht gibt.

Mit dem Meißner Mietspiegel wird in bewährter Weise eine Mietpreisübersicht für nicht preisgebundenen Wohnraum zur Verfügung gestellt, die Mietern und Vermietern Auskunft über die ortsüblichen Vergleichsmieten in der Großen Kreisstadt Meißen gibt.

Der letzte Mietspiegel in Meißen war bis 31.12.2016 gültig.
Die Stadt Meißen hat gemeinsam mit den Interessensvertretern von Mietern und Vermietern an der Erstellung eines neuen Mietspiegels gearbeitet, der ab 1. Juli 2023 gültig ist. 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Solveig Arnold gern zur Verfügung:
Telefon: 03521 467 447
E-Mail: solveig.arnold@stadt-meissen.de

Mietspiegel (gültig ab 1.7.2023)
Über den Download-Link erhalten Sie den Mietspiegel für Meißen, welcher ab dem 1. Juli 2023 Gültigkeit hat.
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Solveig Arnold
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