Mietspiegel
Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über die in Städten üblicherweise gezahlten Mieten. Er trägt damit wesentlich zur Rechtssicherheit und Transparenz am Wohnungsmarkt der jeweiligen Stadt bei und gilt als Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Erstellt wird der Mietspiegel in Zusammenarbeit mit Vertretern der Mieter- und Vermieterseite. Es besteht derzeit noch keine Verpflichtung zur Erstellung eines Mietspiegels, weshalb es nicht in jeder Stadt solch eine Übersicht gibt.
Der letzte Mietspiegel in Meißen war bis 31.12.2016 gültig. Aktuell arbeitet die Stadt Meißen gemeinsam mit den Interessensvertretern von Mietern und Vermietern an der Erstellung eines neuen Mietspiegels. Um auch die Mieter in den Prozess der Erarbeitung einzubeziehen, besteht die Möglichkeit sich an einer Umfrage zu beteiligen. Die Mitwirkung ist freiwillig sowie anonym und dient ausschließlich der Schaffung einer repräsentativen Datengrundlage. Die Angaben werden gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt und ausgewertet.
Im Bürgerbeteiligungsportal Sachsen https://mitdenken.sachsen.de/1031161 (ab 19.10.2022 freigeschalten) haben Sie die Möglichkeit, online an der Befragung teilzunehmen. Der Fragebogen kann ebenfalls hier als PDF heruntergeladen werden. Den ausgefüllten Fragebogen können Sie dann ganz einfach per E-Mail an soziales@stadt-meissen.de mit dem Stichwort „Mietspiegelumfrage 2022“ an die Stadt übersenden.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Solveig Arnold gern zur Verfügung:
Telefon: 03521 467 447
E-Mail: solveig.arnold@stadt-meissen.de