Hinweise zu besonderen Verhaltensweisen bei Waldbrandgefährdung

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Aufgrund der aktuellen Witterung gilt heute und morgen die höchste Waldbrandwarnstufe "5" im Landkreis Meißen und den zugehörigen Waldgebieten. Am kommenden Samstag wird die Gefährdungsstufe "3" und am Sonntag die Gefährdungsstufe "4" erwartet.

Sowohl das Rauchen im Wald als auch das Befahren von Waldwegen mit Motorfahrzeugen sind ganzjährig untersagt. Zudem gelten bei Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 besondere Verhaltensregeln. In den am stärksten von Waldbrand gefährdeten Wäldern wird bei hoher und sehr hoher Waldbrandgefahr (Stufe 4 und 5) empfohlen, diese Waldgebiete zur eigenen Sicherheit zu meiden. Sollte eine Wanderung trotzdem durch den Wald führen, sollten die Hauptwege nicht verlassen werden.

Im Brandfall ist umgehend die Feuerwehr unter dem Notruf 112 zu informieren. Die fünf wichtigsten Punkte dabei sind:
1. Wo brennt es?
2. Was und wie brennt es?
3. Sind Menschen und Sachwerte in Gefahr?
4. Ort, von dem Sie den Brand melden?
5. Persönliche Angaben (Name, Adresse, Telefonnummer)

Außerdem sollten möglichst konkrete Angabe zum Brandort getätigt werden und am besten ein Einweiser bzw. eine Einweiserin an der nächsten befahrbaren Straße aufgestellt werden, um der Feuerwehr schnellstmöglich den Weg zum Brandort zu zeigen.

Sofern Sie einen Brand entdeckt und Ihrer Gefahrenmeldepflicht an die Feuerwehr nachgekommen sind, unterstützen Sie die Eindämmung und Bekämpfung des Brandes bis zum Eintreffen der Feuerwehr mit folgenden Mitteln, sofern kein Löschwasser zur Verfügung steht:
- treten Sie kleine Brandstellen aus
- kehren oder schlagen Sie das Feuer bzw. die Brandstelle mit etwa 1,5 m langen Ästen (vorzugsweise von Laubbäumen) aus
- decken Sie die Brandstelle mit Sand, Kies oder Erdreich ab
- löschen Sie mit geeigneten Mitteln, wie z.B. Feuerlöschern aus dem Kraftfahrzeug

Die eigene Sicherheit hat dabei immer oberste Priorität. Flüchten Sie bei Gefahr für Leib und Leben gegen den Wind. Infomieren Sie andere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Helfen Sie Menschen mit Behinderungen den Wald schnell zu verlassen.

Übersicht Waldbrand-Gefährdungsstufen

Stufe 1 - sehr geringe Gefahr
Stufe 2 - geringe Gefahr
Stufe 3 - mittlere Gefahr
Stufe 4 - hohe Gefahr
Stufe 5 - sehr hohe Gefahr