Schließung der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Meißen

Anliegen werden künftig im Landratsamt bearbeitet

Im Dezember 2021 schließt die Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Meißen am Standort Schulplatz 5.

Ab 1. Januar 2022 erfolgt die Beratung und Bearbeitung von Wohngeldanträgen für alle Meißnerinnen und Meißner im Landratsamt, Loosestraße 17/19, Haus A (Telefonkontakt: 03521 725 0). Zwei Sachbearbeiterinnen wechseln dann vom Schulplatz in die Wohngeldbehörde des Landratsamtes.

Im Bereich der Beratung zu sozialen Themen steht weiterhin ein Mitarbeiter des Meißner Familienamtes am Standort Schulplatz 5 für Fragen zur Verfügung. Aufgrund der aktuell verordneten Schließung der städtischen Gebäude sollten die Meißner Bürgerinnen und Bürger bei Bedarf einen Termin unter 03521 467 468 vereinbaren. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass keine vollumfängliche Beratung zum Wohngeld mehr erfolgen kann.

Nach 30 Jahren Wohngeldbearbeitung in der Stadtverwaltung möchten wir den ehemaligen und aktuellen Mitarbeiterinnen unseren offiziellen Dank für die geleistete Arbeit sowie für die sachgerechte, individuelle und vertrauensvolle Beratung der Bürgerinnen und Bürger aussprechen.