Sondernutzungserlaubnis für Gewerbetreibende

Anmeldung muss für 2025 erneuert werden

Cafétisch mit StühlenCafétisch mit Stühlen

Das Ordnungsamt der Stadt Meißen weist darauf hin, dass Gewerbetreibende, die eine Sondernutzungserlaubnis benötigen, diese jetzt für das Jahr 2025 beantragen sollten. Auch wer bereits im letzten Jahr eine Sondernutzungserlaubnis erhalten hat, muss erneut einen Antrag stellen. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nicht länger als ein Jahr.

Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich für Waren, Werbeträger, Freisitze und alles, was vor einem Ladengeschäft oder einem Gastronomiebetrieb zu gewerblichen Zwecken aufgestellt werden kann. Neben dem Antrag sind ab diesem Jahr zwingend Lagepläne/Skizzen sowie eine konkrete Quadratmeterzahl anzugeben.

Die Kolleginnen und Kollegen stehen gerne für diesbezügliche Auskünfte zur Verfügung.

Alle Kontakte und die notwendigen Formulare sind im Internet unter:

https://www.stadt-meissen.de/de/verkehr-sondernutzung.html abrufbar.