Untere Bauaufsichtsbehörde
Bei der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens sind eine Reihe öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu beachten. Maßgeblich sind neben der Sächsischen Bauordnung und dem Baugesetzbuch beispielsweise das Sächsische Denkmalschutzgesetz oder das Sächsische Wassergesetz. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragestellungen rund um Ihr Bauvorhaben.
Wichtiger Hinweis:
Die Stadt Meißen als untere Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für Bauvorhaben im Stadtgebiet Meißen. Die zuständigen Bauaufsichtsbehörden in Sachsen für Bauvorhaben außerhalb des Stadtgebietes Meißen können dieser verlinkten Liste entnommen werden.