Verfügungsfonds Städtebauförderung

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Die Stadt Meißen möchte Gewerbetreibende, Eigentümer und Bürger aktiv am Stadtentwicklungsprozess in der historischen Altstadt beteiligen und bürgerliches Engagement stärken.  Das Ziel des Verfügungsfonds ist die Förderung von Maßnahmen, die der Belebung und Aufwertung des Gebietes dienen. Die Initiative soll von den Bürgern und Gewerbetreibenden ausgehen, wodurch eine Mitgestaltung der Stadt ermöglicht und die Identifikation mit der Stadt gestärkt wird.

Der Verfügungsfonds ermöglicht die Förderung kleinteiliger Maßnahmen, im Regelfall bis zu 8.000 Euro Gesamtkosten, im Fördergebiet „Historische Altstadt“ des Bund-Länder-Programmes Städtebaulicher Denkmalschutz sowie den Fördergebieten "Meißen rechts der Elbe" und "Meißen links der Elbe" des Bund-Länder-Programmes Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Die Finanzierung erfolgt zu maximal 50% aus Mitteln der Städtebauförderung und zu mindestens 50% aus Eigenmitteln des Antragstellers oder Mitteln und Spenden Dritter. Somit ist bei Gesamtkosten in Höhe von 8.000 Euro ein Zuschuss bis max. 4.000 Euro möglich. Eine Überschreitung dieser Beträge ist im Einzelfall unter Angabe besonderer Gründe möglich.

Im Rahmen des Fonds können beispielsweise Maßnahmen zur Erhöhung der Frequenz im Umfeld kleinteiliger Einzelhandelsgeschäfte und Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtbildes umgesetzt werden. Dazu zählen unter anderem Bepflanzung und Begrünung im Straßenbild sowie Ausstattungsgegenstände, Kunst und Spielgeräte im öffentlichen Raum.

Die Fördervoraussetzungen, das Verfahren von Antragsstellung bis -bewilligung sowie Entscheidungs- und Ausschlusskriterien sind aus der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen aus dem Verfügungsfonds ersichtlich.

Das Antragsformular erhalten Sie auf dieser Seite sowie auf der Homepage der SEEG Service GmbH unter Sanierungsberatung. Gerne können Sie sich von der Sanierungsberaterin zum Thema Verfügungsfonds beraten lassen. Die Arbeitsgruppe Verfügungsfond tagt in unregelmäßigen Abständen je nach Bedarf, die nächste Sitzung findet am 16. Mai 2024 statt. 

Neben der Beantragung und Durchführung eigener Maßnahmen besteht für interessierte Bürger und Gewerbetreibende die Möglichkeit, für geplante Maßnahmen des Verfügungsfonds zu spenden. Spenden sind über das Konto der Stadt Meißen mit der IBAN: DE37 8505 5000 3100 0100 00 (BIC: SOLADES1MEI) unter Angabe des Stichwortes „Verfügungsfonds“ und ggf. für konkrete Maßnahmen mit Zusatz des Projektnamens, möglich.

Bisher geförderte Maßnahmen sind zum Beispiel: 

  • Bepflanzung und Begrünung Elbstraße
  • Pocketpark Görnische Gasse
  • Wandgestaltung Durchgang Neugasse 19
  • Brunnen Theaterplatz
  • Wandbild Görnische Gasse 35
  • Verweil-Inseln Görnische Gasse
  • Fensterbilder am Rathaus
  • Bepflanzung und Begrünung Neugasse 22
  • Öffentlicher Bücherschrank für den Pocketpark
  • Motivfolie für den Athletik-Club Meißen e. V. 
Plangebiet Verfügungsfonds Historische Altstadt
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Plangebiet Verfügungsfonds Meißen links
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Plangebiet Verfügungsfonds Meißen rechts
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Richtlinie Verfügungsfonds
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Förderfähige Maßnahmen Verfügungsfonds
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Antrag Verfügungsfonds
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Flyer Verfügungsfonds
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