§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahre 2024 werden die für die Erfüllung der Aufgaben der Großen Kreisstadt Meißen voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt:
(Angaben in EUR) | bisher festgesetze (Gesamt-)Beträge von | Erhöhung um | Verminderung um | Damit werden die (Gesamt-) Beträge des Haushaltsplans einschl. der Nachträge festgesetzt auf |
Ergebnishaushalt -ordentliche Erträge -außerordentliche Erträge -Gesamtergebnis -veranschlagte Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren -Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO -veranschlagtes Gesamtergebnis |
66.944.980 3.209.800 2.188.580 0
2.188.580 |
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-599.180 -3.151.421
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66.345.800 2.431.080 -961.841 0
-962.841 |
Finanzhaushalt -Einzahlungen a. laufender Verwaltungstätigkeit -Einzahlungen aus Investitionstätigkeit -Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag -Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit -Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr |
63.408.980 2.202.700
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-1.824.521
0
0 |
-599.180
-1.412.331
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62.809.800 -221.001 11.259.170
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