Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 2024 der Großen Kreisstadt Meißen

I. Hiermit wird die Nachtragshaushaltssatzung* 2024 der Großen Kreisstadt Meißen mit folgendem Wortlaut bekannt gemacht:

Nachtragssatzung der Großen Kreisstadt Meißen für das Haushaltsjahre 2024

Aufgrund von § 77 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Meißen in der Sitzung am 20. März 2024 folgende Nachtragssatzung beschlossen:

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahre 2024 werden die für die Erfüllung der Aufgaben der Großen Kreisstadt Meißen voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt:

(Angaben in EUR)bisher festgesetze (Gesamt-)Beträge vonErhöhung umVerminderung umDamit werden die (Gesamt-) Beträge des Haushaltsplans einschl. der Nachträge festgesetzt auf

Ergebnishaushalt

-ordentliche Erträge
-ordentliche Aufwendungen
-Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis)

-außerordentliche Erträge
-außerordentliche Aufwendungen
-Saldo der außer-ordentlichen Erträge und Aufwendungen (Sonderergebnis)

-Gesamtergebnis

-veranschlagte Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren
-veranschlagte Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren
-Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO

-Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO

-veranschlagtes Gesamtergebnis

 

66.944.980
67.941.200


-996.220

  3.209.800
25.000



 3.184.800

2.188.580


0



0



0



0

 

2.188.580

 


1.773.521


2.372.701

 

-599.180





-778.720
0



-778.720

-3.151.421



 

 

 

 

 

 

 

 


-3.151.421

 

66.345.800
69.714.721


-3.368.921

2.431.080
25.000



2.406.080

-961.841


0



0



0



0

 

-962.841

Finanzhaushalt

-Einzahlungen a. laufender Verwaltungstätigkeit
-Auszahlungen a. laufender Verwaltungstätigkeit
-Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf

-Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
-Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag

-Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
-Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
-Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr

 

63.408.980


61.206.280

2.202.700


9.929.200

14.769.250

-4.840.050


-2.637.350


0

1.627.650

-1.627.650

 


-4.265.000





1.824.521

-1.824.521


1.329.970

318.600

1.011.370

0

 

 

 

0

 

-599.180




-599.180






0

-1.412.331






0

 


-11.982.453

 

62.809.800


63.030.801

-221.001

11.259.170

15.087.850

-3.828.680


-4.049.681


0

1.627.650

-1.627.650

 


-16.247.453

 

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen von 0 EUR wird nicht verändert.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird von bisher 2.450.000 EUR um 1.700.000 EUR erhöht und auf 4.150.000 EUR neu festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite von 10.000,000 EUR wird nicht geändert.

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.

II. Die Nachtragssatzung 2024 tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.

III. Die Nachtragssatzung 2024 mit dem Nachtragsplan 2024 als Anlage wird im Bürgerbüro der Stadt Meißen, Burgstraße 32, 01662 Meißen vom 20.05.2024 bis 28.05.2023 wie folgt zur Einsichtnahme für Jedermann ausgelegt:

Montag  9.00 bis 12.00 Uhr,
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr,
Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr,
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr,
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr,
Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr.

Gleichzeitig sind die Nachtragssatzung 2024 und der Nachtragsplan 2024 als Anlage auf der Homepage der Stadt Meißen bekanntgegeben.


Meißen, den 26.04.2024

Olaf Raschke
Oberbürgermeister

 

*abgekürzt: Nachtragssatzung