Voting zum dritten Meißner Bürgerhaushalt startet

Fast 50 Vorschläge stehen zur Wahl

bürgermeister ida und leiterin carina richter kita hand in handbürgermeister ida und leiterin carina richter kita hand in hand

Die kleine Ida aus der Kita Hand in Hand ist auf einen speziellen Rollstuhl angewiesen. Den können ihre Erzieherinnen nun problemlos auf den Spielplatz an der Bergstraße schieben, wo sie mit den Kindern so manchen sonnigen Vormittag verbringen. Der barrierefreie Zugang zu dem Gelände ist eine von vielen Maßnahmen, die aus dem Bürgerhaushalt 2023 realisiert werden konnten. Vorgeschlagen hatte ihn Kitaleiterin Carina Richter.

Mit der Bestätigung des Doppelhaushaltes 2023/2024 gab der Meißner Stadtrat erneut grünes Licht für einen Bürgerhaushalt. 2024 steht hierfür ein Budget von 29.000 Euro zur Verfügung. Zum dritten Mal waren die Meißnerinnen und Meißner aufgerufen, sich mit ihren Ideen einzubringen. Von dieser Möglichkeit haben sie rege Gebrauch gemacht, rund 90 Wünsche gingen ein.

„Wir danken allen, die ihre Anregungen für Meißen beigesteuert haben“, so Bürgermeister Markus Renner. „In einem zweiten Schritt rufen wir nun die Bürgerinnen und Bürger wieder dazu auf, über die eingereichten Vorschläge abzustimmen.“ Vom 2. bis 30. April 2024 haben sie dafür Zeit.

Der Link zum Bürgerbeteiligungsportal 

Die Ideen mit den meisten Stimmen sollen noch in diesem Jahr im Stadtgebiet verwirklicht werden.

49 Vorschläge stehen zur Abstimmung. Sie reichen von der Aufstellung eines Trinkbrunnens über Material für das Reparaturcafé bis hin zu Stadtteilfesten, geologischen Erläuterungstafeln und der öffentlichen Möglichkeit zum Handy-Aufladen in der Innenstadt. Jeder Teilnehmer oder jede Teilnehmerin hat insgesamt drei Stimmen, die auf unterschiedliche Projekte verteilt werden können. Jeder Vorschlag kann aber nur eine Stimme erhalten.

Alle, deren Ideen sich nicht in der Liste wiederfinden, erhalten ein persönliches Schreiben. Ihre Vorschläge befinden sich entweder in anderweitiger Umsetzung, sind bereits umgesetzt oder können aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht umgesetzt werden.