Die Wahl des Stadtrates fand am 7. Juni 2009 statt. Entsprechend dem Ergebnis der Kommunalwahl werden die Sitze im Rat auf die Parteien und Wählervereinigungen verteilt. 26 Stadträtinnen und Stadträte entscheiden nach diesem Votum im Auftrag der Bürgerschaft über die Geschicke Meißens. Vorsitzender des Stadtrates ist der Oberbürgermeister. Die Verteilung der insgesamt 27 Sitze gestaltet sich wie folgt:

Um die Interessen der Wähler besser durchsetzen zu können, bilden die im Stadtrat vertretenen Parteien und politischen Vereinigungen Fraktionen. Nach der Hauptsatzung können zwei Mitglieder des Rates eine Fraktion bilden. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, verbleiben die gewählten Vertreter einer Partei oder politischen Vereinigung fraktionslos im Stadtrat.
Im Stadtrat haben sich Rolf Gätsch und Gundula Sell (beide SPD) sowie Dorothee Finzel und Helge Landmann (beide Freie Bürger - Bewegung für Meißen) zur Fraktion "Freie Bürger/SPD" zusammengeschlossen.
Es ergibt sich danach folgende Sitzverteilung nach Fraktionen:
Der verbleibende Sitz ist mit einem fraktionslosen Stadtrat besetzt.
Die Allzuständigkeit sowie die weiteren umfänglichen Aufgaben des Stadtrates und die ausschließlich dem Stadtrat zur Entscheidung vorbehaltenen Angelegenheiten führen zu einer erheblichen Belastung des Rates. Die gründliche Beratung schwieriger und umfangreicher Vorhaben ist im Stadtrat zeitaufwändig und wegen der großen Anzahl von Mitgliedern zudem erheblich schwieriger als in einem kleineren Personenkreis, eben in einem Ausschuss.
Zu unterscheiden ist zwischen Ausschüssen, die anstelle des Stadtrates entscheiden – den beschließenden Ausschüssen – und solchen, die ohne Entscheidungszuständigkeit allein vorberatend tätig werden um z. B. eine Entscheidungsempfehlung an den Stadtrat zu erarbeiten – den sog. beratenden Ausschüssen.
Zur Entlastung des Rates und zur Delegation von Entscheidungen wurden drei beschließende Ausschüsse gebildet:
Diesen Ausschüssen wurden vom Stadtrat bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen, über die sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit anstelle des Stadtrates entscheiden. Sie tagen in der Regel öffentlich. Bei Vorberatung von Vorlagen, die in anderen Gremien beschlossen werden ist die Sitzung jedoch nichtöffentlich.
Er berät den Oberbürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Verlaufes der Verhandlungen bei den Sitzungen des Stadtrates. Ihm gehören der Oberbürgermeister und die Vorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen an. Der Ältestenrat ist kein Ausschuss im Sinne der §§ 41, 43 SächsGemO, ihm können deshalb auch keine Aufgaben des Stadtrates übertragen werden. Seine wichtigste Aufgabe besteht darin, ein reibungsloses Zusammenwirken zwischen Oberbürgermeister und Stadtrat zu erzielen. Daneben kann ihm durchaus auch eine schlichtende Funktion zukommen.
Der Stadtrat ist die demokratisch legitimierte Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Stadt. Er ist ein Kollegialorgan, das heißt, er handelt als Ganzes, nicht durch einzelne Mitglieder. Obwohl nach den gleichen Grundsätzen gewählt wie Bundestag und Landtag, ist er kein Parlament, sondern er gehört zur Exekutive.
Die Bedeutung des Stadtrates als Hauptorgan der Stadt ergibt sich aus seinen umfänglichen Handlungs- und Richtlinienkompetenzen sowie Entscheidungs- und Kontrollbefugnissen. Damit kommt dem Stadtrat die kommunalpolitische Führungsrolle in der Stadt zu.
Er ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung zuständig, die ihm nach dem Grundgesetz, der Sächsischen Verfassung sowie der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen übertragen worden sind, soweit nicht ausnahmsweise der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist, der Stadtrat dem Oberbürgermeister bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder ein vom Stadtrat gebildeter Ausschuss zuständig ist. Der Stadtrat entscheidet u. a. über:
Zwischen dem Stadtrat und dem anderen Organ der Stadt, dem Oberbürgermeister, besteht kein Über-/Unterordnungsverhältnis.
Herr Bollenbach, Frau Dziallas
Büro des Stadtrates
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