Die Mitarbeiter des Amtes für Wirtschaftsförderung erreichen Sie bis auf weiteres wie folgt:
- persönlich im Konferenzraum, Markt 3
- telefonisch unter 03521 467-480 oder 0175 2241722.
In der Stadt Meißen beginnt am Montag, 10.06.2013, 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr, die Auszahlung zur finanziellen Unterstützung vom Juni-Hochwasser 2013 direkt betroffener Unternehmen.
Die Anträge zur Auszahlung der Soforthilfen für direkt betroffene Unternehmen werden im Rathaus, Markt 1, 2. Obergeschoss, Zimmer 204 geprüft. Die Auszahlung der Soforthilfen für Unternehmen erfolgt im Bürgerbüro.
Für die Antragstellung werden unbedingt
- die Gewerbeanmeldung oder der Handelsregisterauszug oder die Anmeldung beim Finanzamt oder andere vergleichbare Unterlagen
- sowie das ausgefüllte Antragsformular benötigt.
Das Antragsformular können Betroffene hier herunterladen oder direkt im Rathaus, Markt 1, 2. Obergeschoss, Zimmer 204 ausfüllen:
Wer erhält die Hilfen?
Mit dem Ziel der schnellen Hilfe zur Überwindung von Notlagen durch das Juni-Hochwasser 2013
betroffener Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe werden folgende
Regelungen getroffen:
Eine Schädigung liegt vor, wenn Gebäude oder Grundstücke sowie das Anlage- oder Umlaufvermögen durch Oberflächenwasser überflutet wurden und dadurch Sachschäden entstanden sind.
Art, Umfang und Höhe der Leistung: Die Soforthilfe wird als verlorener Zuschuss bewilligt. Erhalten die Unternehmen im Anschluss weitere Zuwendungen, wird die Soforthilfe darauf angerechnet. Als Soforthilfe werden einmalig je betroffenem Unternehmen 1.500 EUR gezahlt.
(Auszug aus dem "Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Soforthilfen zur finanziellen Unterstützung von vom Juni-Hochwasser 2013 direkt betroffenen Unternehmen" vom 06. Juni 2013)
Hochwassergeschädigte Unternehmen können bei der Arbeitsagentur Riesa sehr schnell und unkompliziert Kurzarbeitergeld beantragen. Dabei ist wie folgt zu unterscheiden und in der Begründung entsprechendes anzugeben:
- direkte Betroffenheit:(Firma mit direktem Hochwasserschaden oder Schaden auf Baustellen der Firma , Stromausfall in der Firma)
- indirekte Betroffenheit:(Firma hat selbst keinen Hochwasserschaden, ist aber von Zufahrtswegen abgeschnitten, Arbeitnehmer kommen verkehrsbedingt nicht auf die Baustellen, in die Firma)
- mittelbare Betroffenheit:(Firma bezieht von direkt betroffenen Firmen oder Regionen Waren, Rohmaterial, Halbfertigprodukte bzw. liefert an direkt betroffene Firmen, in betroffene Regionen und diese Geschäftsbeziehungen sind durch das Hochwasser unterbrochen oder eingeschränkt)
Die dazu nötigen Erfassungsbogen finden Sie unter folgenden Links:
Weitere Infos zum Kurzarbeitergeld erhalten Sie telefonisch unter 0800 4555520 oder finden Sie hier:
Nachfolgend eine kurze Übersicht über steuerliche Sofortmaßnahmen für vom Hochwassser betroffene Gewerbetreibende:
1. Formloser Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen 2013 beim Finanzamt
2. Formloser Antrag auf Festsetzung des Gewerbesteuermessbescheides für Vorauszahlungen 2013 mit 0 Euro beim Finanzamt
3. Formgebundener Antrag auf Herabsetzung der Körperschaftsteuervorauszahlungen 2013 und Festsetzung des Gewerbesteuermessbescheides für Vorauszahlungen 2013 (ist ein Formblatt) mit 0 Euro beim Finanzamt (nur bei Kapitalgesellschaften)
4. Formloser Antrag auf Stundung von Gewerbesteuervorauszahlungen bei der Stadt bis zum Vorliegen des Gewerbesteuermessbescheides für Vorauszahlungen 2013 mit 0 Euro
5. Formloser Antrag auf Stundung von Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- oder Gewerbesteuerzahlungen für vergangene Jahre
6. Für nicht gezahlte Löhne ist keine Lohnsteuer zu entrichten
7. Für nicht gezahlte Löhne kann die Stundung der darauf entfallenden SV-Beiträge bei den Krankenkassen formlos beantragt werden
8. Formloser Antrag auf Stundung der Grundsteuer
Weitere Infos unter: http://www.finanzamt.sachsen.de/download/2013-06-04_Hochwasser-Erlass.pdf
Die wesentlichen Standortvorteile Meißens sind beste Voraussetzungen für die Ansiedlung und der Erfolg ansässiger Unternehmen ist das beste Argument für die Wirtschaftsregion Meißen. Das Potential an qualifizierten Arbeitskräften, erschlossene Ansiedlungsflächen in unterschiedlichsten Größen und die hervorragende Einbindung in die überregionale Infrastruktur sind bestechend. Leistungsstarke Netzwerke sind fester Bestandteil der wirtschaftlichen Stärke der Stadt Meißen und der Region.
Meißen bietet dank seiner Lage im reizvollen Elbtal, seiner Etablierung als Schul- und Bildungsstadt, seiner zahlreichen Kunst- und Kulturstätten und als Zentrum einer Gesundheitsregion ein hohes Maß an Attraktivität und Lebensqualität.
Im Spannungsfeld von Tradition und Moderne, von unverzichtbarer Handarbeit und präziser Maschinenfertigung vollzieht sich die besondere Wirtschaftsleistung der Stadt Meißen. Der Branchenmix ist vielfältig. Keramikindustrie, Metallverarbeitung und Automobilzulieferer, Medizintechnik, Baugewerbe, Nahrungsgüterwirtschaft, Handel und Druckgewerbe bilden das Rückgrat der Meißner Wirtschaft. Der Weinbau, mit über 850 Jahren Tradition, gepflegt von namhaften Winzern, schafft Weine der Spitzenklasse.

Martin Raupp
Leipziger Straße 10, 01662 Meißen
Erdgeschoss, Zi. 005
+49 (0) 3521 467454
+49 (0) 3521 467286
Porzellan - Keramik - Meißen
Die handwerkliche Töpferei ist seit dem 13. Jahrhundert in Meißen nachweisbar. Pozellan wird hier, am ältesten Produktionsstandort Europas, ununterbrochen seit 1710 erzeugt. Dabei spielen die einheimischen Vorkommen von Kaolin sowie rot- und weißbrennende Tone eine bedeutende Rolle.
Bis zum 26. Mai präsentiert das Stadtmuseum Meißen ortsansässige Porzellankünstler, Kunstkeramiker und Designer, die die Traditionen Keramik und Porzellan achten und aufgreifen. Im Mittelpunkt der Ausstellung stehen neben dem Industriedesign auch die individuellen Schöpfungen der Kunstschaffenden. Das Stadtmuseum will auf diese spezielle Fassette des zeitgenössischen Schaffens in Meißen, der Stadt der Keramik und des Porzellans aufmerksam machen.