Ausschreibung von Bauplätzen
Der Verkauf von städtischen Grundstücken richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) sowie der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Veräußerung kommunaler Grundstücke (VwV kommunale Grundstücksveräußerung).