Die privatwirtschaftliche Betätigung einer Kommune kann dadurch erfolgen, dass sie eine Eigengesellschaft unterhält oder sich durch eine Beteiligung an einem Unternehmen privatwirtschaftlich engagiert. Die Aufgabenwahrnehmung fällt in der Regel in den Bereich der sogannten freiwilligen Aufgaben der Kommune, es können jedoch auch Pflichtaufgaben wie z. B. die Abwasserentsorgung durch kommunale Unternehmen erbracht werden.
Die Stadt Meißen ist beteiligt an einer Vielzahl von kommunalen Unternehmen und Stiftungen. Sie unterhält seit 01.01.2022 auch den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung.