Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung ist die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in Planungsprozesse und politische Entscheidungen. Abseits von Wahlen ermöglicht sie die Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft. Die verschiedenen Formen der Beteiligung bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Stadt und das Zusammenleben in der städtischen Gemeinschaft mitzugestalten.
Die Beteiligung kann auf verschiedenen Ebenen stattfinden - vom Informieren (Bereitstellung ausgewogener und objektiver Informationen zur Meinungsbildung), über das Einbeziehen (Zusammenarbeit, um Anliegen in Entwicklung und Planung einzubeziehen und zu berücksichtigen) bis hin zum Ermächtigen (Umsetzung auf Grundlage der Entscheidung der Bürger).
Die Bürgerbeteiligung ist überwiegend, als formelle Beteiligung, in Gesetzen geregelt. Diese kommt insbesondere bei Planungsprozessen, wie der Bauleitplanung, in einer gesetzlich vorgeschriebenen Art und Weise zur Anwendung.
Daneben bietet die informelle Beteiligung verschiedene Instrumente und Methoden, welche die Verwaltung freiwillig zur Einbeziehung der Bürgerschaft bei der Erstellung von Konzepten und in Variantenvergleichen anwenden kann. Zur Auswahl stehen beispielsweise Umfragen, Versammlungen und Workshops, bei denen sowohl allgemeine Ziele und Visionen als auch detaillierte und konkrete Ansätze für die Stadtentwicklung erarbeitet werden.