Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er für die Dauer von sechs Jahren, ab Vollendung des 24. Lebensjahres für die Dauer von zehn Jahren. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
In Ihrem neuen Personalausweis ist ein Chip enthalten. Das ist Ihr Online-Ausweis. Damit können Sie Ihre Identität bei Bedarf auch im Internet nachweisen. Informationen zu dieser Funktion und Wissenswertes rund um Ihr neues Dokument finden Sie hier.
Zahlreiche weitere Informationen rund um den Personalausweis können Sie im Personalausweisportal oder auch beim Bundesministerium des Innern und für Heimat erhalten.
Zur Beantragung bitte folgende Unterlagen mitbringen:
- den bisherigen Personalausweis
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Geburts-/Heiratsurkunde im Original (erhalten Sie unmittelbar nach Antragstellung zurück).
Außerdem werden seit August 2021 auch für den Personalausweis ab 6 Jahren Fingerabdrücke und ab 10 Jahren eine Unterschrift benötigt.
Die Gebühr für den Ausweis ist bei Antragstellung zu entrichten!
Der Ausweis bis zum 24. Lebensjahr kostet 22,80 Euro. Ab dem 24. Lebensjahr kostet der Personalausweis 37,00 Euro.
Ein Personalausweis wird auf persönlichen Antrag ausgestellt.
Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den Personalausweis allein beantragen. Kommen Jugendliche, die das 16. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und keinen Reisepass besitzen, dieser Pflicht nicht nach, ist der gesetzliche Vertreter verpflichtet, die Ausstellung des Personalausweises für das Kind zu beantragen. Bei Bedarf kann sich ein gesetzlicher Vertreter (i.d.R. Elternteil) durch Vollmacht bei der Beantragung eines Personalausweises für das Kind vertreten lassen.
Vor der Abholung des Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief mit einer PIN, einer PUK und einem Sperrkennwort. Die Verwendung der Nummern und des Sperrkennwortes ist in dem Informationsmaterial ausführlich erläutert.
Denken Sie daran rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen. Das Datum, bis zu dem Ihr Ausweis gültig ist, finden Sie auf der Vorderseite.
Ein vorläufiger Personalausweis wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen, weil Sie sich sonst nicht ausweisen könnten (zum Beispiel mit einem Reisepass). Er dient insbesondere dazu, die Zeit bis zur Ausstellung eines neuen Personalausweises zu überbrücken. Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten und kann nicht verlängert werden.
Sollten Sie einen vorläufigen Personalausweis ausgestellt bekommen haben oder sind Sie noch im Besitz eines alten Ausweises, müssen Sie diesen bei der Abholung des neuen Ausweises zurückgeben.