Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Großen Kreisstadt Meißen (EAW)

Bereich Abwasserbeseitigung

  • Betrieb und Instandhaltung der Ortskanalisation
  • Ausstellen von Einleitgenehmigungen
  • Verwalten von privaten Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
  • Erteilen von Leitungsauskünften

Zuständigkeit linke Elbseite: Frau Kathrin Leuschner, Tel.: +49 3521 467-354
Zuständigkeit rechte Elbseite:
Herr Ullrich Gebler, Tel.: +49 3521 467-353

  • Abwasserentsorgung aus privaten Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben

Zuständigkeit: 
Abfall- & Entsorgungsservice Meißen GmbH & Co. KG
Nassauweg 2
01662 Meißen
Tel.: +49 3521 733849
E-Mail: info@ae-meissen.de

Für die Abfuhr aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben arbeitet im Stadtgebiet Meißen als einzig zugelassenes Unternehmen die Abfall- & Entsorgungsservice Meißen GmbH & Co. KG. Sie vereinbaren einen Termin direkt mit dem Entsorger, bestätigen bei der Abfuhr die Menge und den Grubentyp mit Ihrer Unterschrift auf dem Lieferschein und erhalten vom EAW im Folgemonat den Gebührenbescheid.

 

Bereich Abwassergebührenerhebung

  • Erheben von Abwassergebühren für die Abwasserentsorgung aus privaten Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
  • Erstatten von Abwassergebühren 
  • Erheben der Kleineinleiterabgabe

Zuständigkeit: Frau Kathleen Pokorny, Tel.: +49 3521 467-352

  • Erheben von Abwassergebühren für die zentrale Abwasserentsorgung inkl. abflussloser Gruben auf Wohngrundstücken sowie für Überlaufwasser aus Kleinkläranlagen

Zuständigkeit:
Meißener Stadtwerke GmbH (MSW)
Karl-Niesner-Straße 1
01662 Meißen
Tel.: +49 3521 460-10
E-Mail: abrechnung@stadtwerke-meissen.de

Der EAW bedient sich der Meißener Stadtwerke GmbH (MSW) als Dienstleister bei der Abwassergebührenerhebung. Sie können direkt im Kundencenter der MSW mit Ihrer Abwasserkundennummer

  • Auskunft über Zahlungen erhalten,
  • den Abschlag ändern,
  • einen neuen Gebührenbescheid anfordern,
  • den Verkauf einer Immobilie mitteilen und die Endabrechnung anmelden,
  • SEPA-Lastschriftmandate zum Einzug der Gebühren erteilen oder aufheben,
  • einen Konto-, Namens-, Adress- oder Verwalterwechsel anzeigen oder
  • eine Guthabenerstattung auf Ihr Konto verlangen.

Das gehört nicht in die Toilette!

Formulare

Antrag Abwassereinleitung
zum Formular
Antrag Abwassergebührenerstattung
zum Formular
Hinweise Absetzzähler Gartenwasser
zum Formular
Hinweise Fettabscheider
zum Formular
Festlegungen zum Schutz öffentlicher Abwasseranlagen
zum Formular