Abkochgebot mit Ausnahme des Versorgungsgebietes Meißen-Bohnitzsch aufgehoben

Trinkwasserversorgung in Meißen

Abkochgebot mit Ausnahme des Versorgungsgebietes Meißen-Bohnitzsch aufgehobenAbkochgebot mit Ausnahme des Versorgungsgebietes Meißen-Bohnitzsch aufgehoben

Das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen hat im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Brockwitz-Rödern die zweiten Beprobungen an circa 60 Prüfstellen durchgeführt. Proben im Versorgungsgebiet Meißen-Bohnitzsch wiesen weiterhin Beanstandungen auf. Alle anderen Proben entsprachen zum Zeitpunkt der Prüfung den mikrobiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises zum Abkochgebot wurde mit sofortiger Wirkung für die Gemeinde Niederau und für die betroffenen Ortsteile der Gemeinden Diera-Zehren sowie Klipphausen aufgehoben. Für das Gebiet der Stadt Meißen wurde das Abkochgebot ebenfalls aufgehoben mit Ausnahme der am Ende dieser Pressemeldung aufgeführten Straßen und Hausnummern im Ortsteil Meißen-Bohnitzsch.

Die vom Gesundheitsamt Meißen in den letzten Tagen ebenfalls beprobten Alten- und Pflegeheime wiesen keine Beanstandungen auf.

Die Meißener Stadtwerke haben an der Beseitigung der für die Beanstandungen verantwortlichen Ursachen gearbeitet. Eine weitere Netzbeprobung im Versorgungsgebiet Meißen-Bohnitzsch wird aktuell durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Die Analysenergebnisse werden am 20. Februar 2023 erwartet. Erst nach Auswertung der Analyseergebnisse kann entschieden werden, ob das Abkochgebot für Meißen-Bohnitzsch ebenfalls aufgehoben werden kann.

Für folgende Straßen und Hausnummer im Versorgungsgebiet Meißen-Bohnitzsch einschließlich der in den genannten Straßen befindlichen Gartengrundstücke gilt weiterhin das Abkochgebot:

  • Am Bogen: für alle Hausnummern
  • Am Knorrberg: für alle Hausnummern
  • An den Katzenstufen: für alle Hausnummern
  • An der Trinitatiskirche: für alle Hausnummern
  • Berghausstraße: für alle Hausnummern
  • Bohnitzscher Straße: für alle Hausnummern
  • Dieraer Weg: für alle Hausnummern
  • Gerichtsweg: für alle Hausnummern
  • Großenhainer Straße: für die Hausnummern 94, 96, 98, 100 102, 112, 114, 114, 116 a - c, 118 a - c, 119 -124, 144 sowie für die Hausnummern ab 163 und höher
  • Heiliger Grund: für die Hausnummern 1, 1a, 2, 2a, 4, 9
  • Heinrich-Freitäger-Straße: für die Hausnummer 8a
  • Hohe Wiese: für alle Hausnummern
  • Karl-Marx-Straße: für alle Hausnummern
  • Kohrockstraße: für alle Hausnummern
  • Mannfeldstraße: für die Hausnummern 8, 21, 23, 25, 27
  • Nassauweg: für die Hausnummern 4, 5, 5a und 6
  • Proschwitzer Straße: für alle Hausnummern
  • Radeburger Straße: für alle Hausnummern
  • Rottewitzer Straße: für alle Hausnummern
  • Schulgasse: für alle Hausnummern
  • Thomas-Müntzer-Straße: für alle Hausnummern
  • Trinitatiskirchweg: für alle Hausnummern
  • Tzschukestraße: für alle Hausnummern
  • Werdermannstraße: für die Hausnummern 5, 8-22, 25, 27, 29, 30
  • Winkwitzer Straße: für alle Hausnummern

 

Aufhebung Allgemeinverfügung Abkochgebot
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