Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022

Gemäß § 76 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung ist der Entwurf der Haushaltssatzung an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen.

Ausgelegt wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 einschließlich Haushaltsplan zur Einsichtnahme für die Dauer von 7 Arbeitstagen an den Öffnungszeiten im Bürgerbüro, Burgstraße 32, im Zeitraum vom 08.11.2021 bis 16.11.2021:

 

Montag, 08.11.2021, 9 bis 12 Uhr
Dienstag, 09.11.2021, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch, 10.11.2021, 9 bis 12 Uhr
Donnerstag, 11.11.2021, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag, 12.11.2021, 9 bis 12 Uhr
Montag, 15.11.2021, 9 bis 12 Uhr
Dienstag, 16.11.2021, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr.

 

Die Einwohner und Abgabepflichtigen haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Auslegung am 08.11.2021 und endet am 26.11.2021.

Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.

Zudem kann der Entwurf der Haushaltssatzung unter: www.stadt-meissen.de öffentlich eingesehen werden.