Ehrenpreis würdigt Engagement für die Stadt Meißen

Vorschläge können noch bis zum 15. September eingereicht werden

Blick vom Meißner RathausBlick vom Meißner Rathaus

Der Stadtrat hat einen neuen Ehrenpreis ins Leben gerufen. Der Gedanke ist, zusätzlich zu den relativ hoch dekorierten Ehrungen wie Kunstpreis und Ehrenbürgerwürde einen Preis für die alltäglichen Helden und Heldinnen zu schaffen. Die Trainerin im Jugendsport, der Papa, der ein Kinderfest auf die Beine stellt, der Nachbar der für den Naturschutz eintritt oder die Lehrerin, die in ihrer Freizeit den nächsten Schüleraustausch organisiert – ihr Einsatz soll mit dem Ehrenpreis künftig mehr ins Licht der Öffentlichkeit rücken. 

Wer kann alles einen Ehrenpreis bekommen?

Der Preis geht an verdienstvolle natürliche Personen, die sich in besonderer Weise und nachhaltig für die Stadt Meißen engagieren.  Pro Jahr werden maximal fünf Personen geehrt.  Der Ehrenpreis der Stadt kann nicht postum verliehen werden.

Wie kann man Vorschläge einreichen und wer ist dazu berechtigt?

Ursprünglich endet die Vorschlagsfrist am 31. August. Weil der Preis jedoch zum ersten Mal vergeben wird und noch wenig bekannt ist, kann noch bis zum 15. September jeder Bürger oder jede Bürgerin einen Vorschlag an die Stadt senden. Der Vorschlag muss Namen, Geburtsdatum und Adresse, eine genaue Bezeichnung des Engagements bzw. Projektes und eine Begründung enthalten, weshalb der oder diejenige geehrt werden sollte.

Wie geht es dann weiter?

Aus allen Vorschlägen wählt die Jury Kandidatinnen und Kandidaten aus, die sie dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt. Zur Jury zählen neben Bürgermeister Markus Renner die Gleichstellungs- und Seniorenbeauftragte, der Leiter des Amtes für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur, die Familienamtsleiterin sowie Vertreterinnen und Vertreter der Stadtratsfraktionen und sachkundige Einwohnerinnen bzw. Einwohner.

Die Auszeichnung mit dem Ehrenpreis ist vor allem symbolischer Natur, finanzielle Zuwendungen sind damit nicht verbunden. 

Vorschläge können bis spätestens 15. September 2023 an BM@stadt-meissen.de gesendet werden.