Rechnungsprüfung

Das Rechnungsprüfungsamt ist die vom Gesetzgeber vorgegebene „örtliche Prüfungseinrichtung“ (§ 103 Abs. 1 SächsGemO) der Stadt Meißen. Die Mitarbeiter sind gemäß § 103 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung bei der Erfüllung der ihnen zugewiesenen Prüfungsarbeiten unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Im Übrigen untersteht es dem Oberbürgermeister unmittelbar.

Zuständigkeiten

  • Örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Meißen gemäß § 104 Sächsischer Gemeindeordnung
  • Örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe gemäß § 105 Sächsischer Gemeindeordnung

Weitere Aufgaben gemäß § 106 Sächsischer Gemeindeordnung:

  • laufende Prüfung der Kassenvorgänge der Gemeinde
  • Vornahme der Kassenprüfungen bei der Gemeindekasse und den Sonderkassen
  • Prüfung der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe und anderer Einrichtungen
  • Prüfung der Betätigung der Gemeinde unmittelbar oder mittelbar in Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist
  • Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensgegenstände der Gemeinde und ihrer Sondervermögen
  • Prüfung der Vergaben
  • Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung

Prüfungsmaßstäbe sind Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns.

Neben der Erfüllung der Pflichtaufgaben für die örtliche Prüfungseinrichtung sollen durch die Prüfungen eine Präventivwirkung entfaltet und Verbesserungen der Verwaltungsarbeit für die Zukunft erreicht werden.