Abgabetiere
Wenn Sie Ihr Haustier vorübergehend oder dauerhaft abgeben möchten, wenden Sie sich bitte an eine Tiere unterbringende und versorgende Einrichtung (z.B. Tierheim/Tierpension/etc.) und erfragen Sie dort die entsprechenden Bedingungen zur Abgabe Ihres Tieres. Hilfreiche Informationen erhalten Sie unter anderem auch auf deren Internetseiten.
Wildtiere
Um lebende (un-)verletzte/kranke oder tote Wildtiere kümmern sich die Jagdausübungsberechtigten in deren jeweiligem Gebiet. Die aktuellen Kontaktdaten erhalten Sie beim Kreisordnungsamt des Landratsamtes Meißen (siehe Punkt Jagdrecht).
Telefon: 03521 725 - 1449
E-Mail: kreisordnungsamt@kreis-meissen.de
Tierschutz
Für alle Angelegenheiten des Tierschutzes im Landkreis Meißen ist das Veterinäramt des Landratsamtes Meißen zuständig.
Telefon: 03521 725-3521
E-Mail: E-Mail: lueva@kreis-meissen.de
Tote Tiere
Tote Tiere, welche keine Wildtiere sind, werden durch unseren Vertragspartner, Tierpension Niederau, fachgerecht entsorgt.
Tel.: 035243 32017, home@tierpension-niederau.de
Herrenlose Tiere
Alle faktisch frei/wild lebenden und damit herrenlosen Tiere ohne einen Eigentümer verbleiben grundsätzlich am Ort ihres Aufenthalts unter den dort vorherrschenden Bedingungen, es sei denn sie sind offensichtlich krank oder verletzt.
Verletzte Tiere
Wenn Sie ein offensichtlich krankes oder verletztes Tier finden, nehmen Sie bitte wie folgt Kontakt auf.
Wildtier: Landratsamtes Meißen, Kreisordnungsamt, 03521 725 – 1449, kreisordnungsamt@kreis-meissen.de
Haustier: Tierpension Niederau, Tel.: 035243 32017, home@tierpension-niederau.de
Fundtiere
Die Stadt Meißen ist Fundbehörde. Sie ist sowohl für Fundsachen, als auch für Fundtiere zuständig, welche auf öffentlichem Grund im Gebiet der Stadt Meißen aufgefunden werden. Für aufgefundene Tiere außerhalb des Stadtgebietes Meißen ist die jeweilige Gemeinde zuständig, auf deren Gebiet das Tier aufgefunden wurde. Bitte wenden Sie sich dann an die jeweilige Gemeinde.
Die Stadt Meißen ist nicht zuständig für Angelegenheiten des Tierschutzes, für herrenlose Tiere, frei/wild lebende Tiere oder Abgabetiere. Als örtliche Polizeibehörde schützt die Stadt Meißen Rechte von Menschen wie z.B. auch die Unversehrtheit eines abhanden gekommenen/entlaufene Tieres (Eigentum) durch dessen Unterbringung. Der Schutz von Tieren als solcher obliegt dem Landkreis als Tierschutzbehörde (s. unter Tierschutz).
Finden Sie auf dem Stadtgebiet der Stadt Meißen ein entlaufenes Tier wenden Sie sich bitte an unseren Vertragspartner.
Tierpension Niederau, Tel.: 035243 32017, home@tierpension-niederau.de
Achtung: Frei lebende Streuner- /Straßenkatzen ohne Eigentümer sind herrenlos und demnach keine Fundtiere. Für alle herrenlosen Tiere, auch wild lebende Katzen ohne Eigentümer, ist die Stadt Meißen und damit auch unser Vertragspartner nicht zuständig.
Kastration wild lebender Katzen
Geht es lediglich um das Kastrieren wild lebender Katzen, kann durch einen Partner des bundesweit geförderten sog. „Kitty-Programms“ Abhilfe geschafft werden. Informationen dazu finden Sie bei der Aktion Tier.