Ihr Einwohnermeldeamt ist Ansprechpartner für viele weitere Anliegen

Für interessierte Bürgerinnen und Bürger sind wir Anlaufpunkt für zahlreiche weitere Belange des Lebens in und um Meißen.

So erhalten Sie bei uns Informationen bzw. Antragsformulare zu Angeboten der Stadt Meißen und beispielsweise auch:

Beglaubigungen

Sie benötigen eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Unterlagen?

Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Abschrift mit der Urschrift (also dem Original) übereinstimmt.

Die Pass- und Meldebehörde beglaubigt Kopien oder Abschriften ausschließlich unter Vorlage des unbeschädigten Originals und nur Dokumente, die von einer deutschen Behörde ausgestellt bzw. für eine deutsche Behörde benötigt werden.

Die Kopien werden in der Pass- und Meldebehörde gefertigt.

Nicht beglaubigt werden:

Personenstandsurkunden
Auszüge aus fortgeschriebenen Registern oder Dokumente für Bankgeschäfte
Dokumente, bei denen der Inhalt des Dokumentes der öffentlichen Beurkundung bedarf
geöffnete, unvollständige Dokumente
ausländische Dokumente

Die amtliche Beglaubigung durch die Pass- und Meldebehörde ist eine Ermessensentscheidung.

Die Beglaubigung von Unterschriften ist in der Pass- und Meldebehörde nur eingeschränkt möglich.

Eine Unterschrift darf grundsätzlich nur dann beglaubigt werden, wenn diese in Gegenwart der/des Sachbearbeiterin/s vollzogen bzw. von dieser/diesem anerkannt wird.
Die unterschreibende Person muss sich ausweisen. Anhand Ihres Personalausweises oder Reisepasses stellt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Ihre Identität fest.
Die beglaubigte Echtheit der Unterschrift dient ausschließlich zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bzw. einer durch Rechtsvorschrift zugelassenen Stelle.
Die Beglaubigung der Unterschrift erstreckt sich ausdrücklich nicht auf einen eventuellen Inhalt des Schriftstückes zur Unterschrift.

Im Zweifel kann immer auf einen Notar verwiesen werden!

Unterschriften und Handzeichen sollen von der zuständigen Stelle in der Regel nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt werden. Deshalb müssen Sie persönlich das entsprechende Schriftstück vorlegen, auf dem Sie die Unterschrift leisten wollen oder auf dem Sie die Unterschrift bereits geleistet haben.

Der Beglaubigungsvermerk enthält:

  • die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist
  • die genaue Bezeichnung desjenigen, dessen Unterschrift beglaubigt wird
  • die Angabe, ob sich der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat
  • ob die Unterschrift in seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist
  • den Hinweis, dass die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist
  • Ort und Tag der Beglaubigung
  • Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Mitarbeiters
  • Dienstsiegel

Sächsischer Familienpass

Sind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. 

Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – kostenlos besuchen.
Der Freistaat Sachsen will damit Familien fördern und erkennt die Mehrbelastung von Familien mit mehreren Kindern oder einem schwerbehinderten Kind an.

Meißner Familien, die im Besitz des Familienpasses des Freistaates Sachsen sind, erhalten bspw. Vergünstigungen beim Besuch der Albrechtsburg Meißen.

Den Familienpass beantragen Sie persönlich im Bürgerbüro.

Bitte bringen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteiles und den Nachweis über die kindergeldberechtigten Kinder (Bescheinigung der Familienkasse) mit.
Bei behinderten Kindern wird zusätzlich der Schwerbehindertenausweis benötigt.
Da der Familienpass einkommensunabhängig ist, findet keine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse statt.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Sächsische Ehrenamtskarte

Ehrenamtliches Engagement ist nicht selbstverständlich. 
Mit der Sächsischen Ehrenamtskarte möchten wir uns bedanken und würdigen Ihren Einsatz!

Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte können im gesamten Freistaat beim Besuch von Museen, Veranstaltungen oder im Schwimmbad als Dank für das geleistete Engagement verschiedene Vorteile, wie vergünstigte Eintrittspreise, erhalten. Ob in einer Einrichtung eine Vergünstigung angeboten wird, erkennen Sie am Ehrenamtskarten-Symbol im Eingangsbereich oder an der Kasse des Kooperationspartners.

Ab sofort ist die Ehrenamtskarte in ihrer 5. Auflage im Bürgerbüro verfügbar, welche bis zum 31.12.2024 gültig ist.

Nähere Informationen zur Gültigkeit, Beantragung und Vergabe der Sächsischen Ehrenamtskarte erhalten Sie hier.

Füllen Sie das vorgesehene Antragsformular bitte vollständig aus.
Lassen Sie den Antrag von der Trägerorganisation bestätigen, für die Sie ehrenamtlich tätig sind.
Reichen Sie den Antrag, wenn Sie in Meißen wohnhaft sind, beim Bürgerbüro ein.

Minderjährige Personen benötigen für das Antragsverfahren eine Unterschrift der/des gesetzlichen Vertretungsperson/en.

Die Ehrenamtskarte wird Ihnen postalisch übersandt. 

Meißner Sozialpass

Um allen Eltern und Kindern den Besuch der Meißner Kulturstätten oder des Freizeitbades finanziell möglich zu machen, vergibt die Stadt Meißen den Sozialpass.

In Meißen gibt es vielfältige Kultur- und Freizeitangebote - gerade für Familien mit Kindern. Am kulturellen Leben unserer Stadt teilzunehmen, soll allen Bürgern möglich sein. Mit diesem Pass werden Vergünstigungen der Eintrittspreise für einen bestimmten Personenkreis angeboten, damit Besuche erschwingliche Erlebnisse für Erwachsene und Kinder sind.

Wechselnde Ausstellungen im Stadtmuseum, Spaß im „Wellenspiel“, Inanspruchnahme des vielfältigen Angebots der Bibliothek tragen zur Bildung und Erziehung der Kinder bei und sollen fester Bestandteil des Familienlebens sein.

Wer erhält den Sozialpass?
Personen mit Hauptwohnsitz in Meißen, die Inhaber des Familienpasses des Freistaates Sachsen oder vom Rundfunkbeitrag befreite Personen sind.

Bitte beachten Sie, dass der Sozialpass nur mit einem Passbild gültig ist. Für jedes Familienmitglied kann ein eigener Pass ausgestellt werden.

Meißner Einkaufsgutschein

Sie suchen das perfekte Geschenk für jeden Anlass?

Bereits im November 2015 rief das jetzige Amt für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur den Meißner Geschenkgutschein ins Leben.

Unter anderem im Bürgerbüro können Sie die Geschenkgutscheine zu je 10,00 Euro erwerben und damit aktiv die teilnehmenden Meißner Gewerbetreibenden unterstützen.

Der Meißner Geschenkgutschein ist immer eine gute Idee, wenn Sie jemandem eine Freude bereiten wollen!

Bewohnerparkkarten

Als Bewohner einer Straße, welche im festgelegten Bewohnerparkgebiet liegt, können Sie eine Bewohnerparkkarte beantragen.

Den Bewohnerparkausweis erhalten Sie gegen eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro in der Pass- und Meldebehörde im Bürgerbüro. 

Mit dem Bewohnerparkausweis wird Ihnen die Berechtigung erteilt, im ausgewiesenen Parkgebiet zu parken.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr.

Ändert sich das KFZ Kennzeichen, so ist kostenpflichtig ein neuer Bewohnerparkausweis zu beantragen.
Ziehen Sie aus dem Parkgebiet weg, so erlischt die Erlaubnis zum Parken im ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet und der Parkausweis ist ungültig.

Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet wohnhaft und gemeldet sein.
Sie dürfen im Parkgebiet weder über eine Garage noch einen Stellplatz verfügen.
Das Fahrzeug, für das Sie die Parkberechtigung beantragen wollen, ist entweder auf Sie zugelassen oder es wurde Ihnen schriftlich mit Nutzungsnachweis dauerhaft zur Verfügung gestellt.

Zur Antragstellung sind der Personalausweis oder Reisepass, die Fahrzeugzulassung im Original und ggf. der Nutzungsnachweis (wenn Sie nicht selbst Halter des Fahrzeuges sind) vorzulegen.