Kontakt: Solveig Arnold, Tel.: +49 (0) 3521 467181, E-Mail
An der Förderperiode 2014-2020 beteiligt sich die Stadt Meißen mit dem EFRE-Fördergebiet Meißen-West/Altstadt. Das Gebiet umfasst insbesondere die Altstadt, das Triebischtal mit Triebischvorstadt sowie den Plossen und den Questenberg.
Bezeichnend für den Entwicklungsbereich sind die Defizite in Bezug auf die Energieeffizienz seiner Gebäude und Infrastruktur, in den Bereichen Umwelt und Ressourceneffizienz und bei der wirtschaftlichen und sozialen Belebung der Stadtquartiere. Insbesondere die Abwanderung aus der Triebischvorstadt und die Konzentration von ALG-2-Empfängern und Wohngeldempfängern sowie ein relativ hoher Anteil an Kindern in diesen Bereichen machen entsprechende Korrekturmaßnahmen erforderlich.
Hinzu kommt insgesamt eine deutliche Abweichung der Bevölkerungsentwicklung und Altersstruktur von der der Gesamtstadt. Der Einwohnerrückgang in den letzten Jahren ist überdurchschnittlich (in der Triebischvorstadt um 50 %!) und die Altersstruktur weist einen auffälligen Trend zur territorialen Auffächerung auf: ein hoher Anteil von Familien mit Kindern in den Tallagen des Gebietes (Altstadt, Triebischvorstadt und Triebischtal) und ein hoher Anteil von Senioren auf den Höhenlagen (Plossen). Daraus ergibt sich unter anderem, dass im Entwicklungsbereich stärker als im übrigen Stadtgebiet auf die Bedürfnisse der sehr jungen und der sehr alten Einwohner reagiert werden muss.
Das Integrierte Handlungskonzept sieht vor, diesen Defiziten in drei Handlungsfeldern zu begegnen und das Gebiet wieder zu einem attraktiven und funktionierenden Stadtteil zu entwickeln, was aufgrund der zentralen Lage des Bereiches von besonderer Bedeutung ist.
Kontakt: Jenny Pretzschner, Tel.: +49 (0) 3521 467185, E-Mail
Kontakt: Christina Kunze, Tel.: +49 (0) 3521 467183, E-Mail
Kontakt: Steffen Ehrhardt, Tel.: +49 (0) 3521 467117, E-Mail
Kontakt: Bianca Schöne, Tel.: +49 (0) 3521 467175, E-Mail
Kontakt: Marina Jach, Tel.: +49 (0) 3521 467174, E-Mail
Kontakt: Anatoly Arkhipov, Tel.: +49 (0) 3521 467187, E-Mail
Das Baudezernat ist zuständig für die Belange der Stadtsanierung in den drei Sanierungsgebieten:
"Historische Altstadt“,
"Niederfähre/Vorbrücke“ und
„Meißen-Cölln“.
Die Sanierungsgebiete „Historische Altstadt“ und „Niederfähre/Vorbrücke“ wurden im Jahr 2019 durch die Aufhebungssatzungen zur förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete geschlossen.
Im Sanierungsgebiet „Meißen-Cölln“ gilt das besondere Städtebaurecht (Sanierungsrecht) nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Die Eigentümer von Liegenschaften innerhalb dieser Gebiete sind daran gebunden.
Bauvorhaben im Sanierungsgebiet, die die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen und erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen zum Inhalt haben, sind genehmigungspflichtig. Die Untere Bauaufsichtsbehörde nimmt Anträge entgegen und reicht Genehmigungen aus.
Kontakt: E-Mail
Sanierungsberater der Stadt Meißen ist die SEEG Meißen mbH. Sie unterstützt die Durchführung der Sanierung und Modernisierung in den o. g. Gebieten.
Im Sanierungsgebiet besteht die Möglichkeit, auf Antrag Baukostenzuschüsse zu erhalten. Eigentümer können außerdem erhöhte steuerliche Abschreibungen nach Einkommensteuergesetz in Anspruch nehmen.
Kontakt: SEEG Meißen mbH, Frau Rotenberg, Tel.: +49 (0) 3521 474348, E-Mail
Kontakt: E-Mail
Inga Skambraks
Leipziger Straße 10, 01662 Meißen
1. Etage, Zimmer 119
+49 (0) 3521 467180
+49 (0) 3521 467101