Gemeindlicher Vollzugsdienst

Der gemeindliche Vollzugsdienst ist Ihr Ansprechpartner für die Überwachung und Durchsetzung der Regelungen im Stadtgebiet Meißen.

Die Aufgaben der Mitarbeiter des gemeindlichen Vollzugsdienstes sind sehr vielfältig. Hauptaufgabe ist dabei - neben Tätigkeiten zur Gefahrenabwehr - die Feststellung von verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten im gesamten Gebiet der Stadt Meißen. Ein Teil der Arbeit ist die Überwachung des sogenannten ruhenden und fließenden Verkehrs. Ziel ist es dabei, die Auswirkung des Fehl-Verhaltens zu verhindern und den knappen und wertvollen Parkraum möglichst vielen Verkehrsteilnehmern zu gleichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen.

Zu ihren übertragenen polizeilichen Vollzugsaufgaben gehört der Vollzug von Vorschriften über die Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und der Polizeiverordnung. Darüber hinaus ist der Bereich auch für die Kontrollen der Vorschriften über die Beseitigung von Müllablagerungen zuständig. Die Überwachung der Einhaltung verschiedener Satzungen der Stadt Meißen gehört ebenso zum Aufgabenspektrum der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten haben bei der Erfüllung ihrer polizeibehördlichen Aufgaben die Stellung von Polizeibediensteten im Sinne des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes.

Aufgaben

Der Gemeindliche Vollzugsdienst übernimmt die Aufgaben der Ortspolizeibehörde. 

  • Geschwindigkeitsüberwachung mittels Messtechnik
  • Nachlasssachen für Verstorbene ohne Angehörige
  • Kontrolle von leerstehenden, ungenügend gesicherten Gebäuden
  • Kontrolle und Durchsetzung der allgemeinen Leinenpflicht für Hunde außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen
  • regelmäßige Streifengänge zur Kontrolle der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Erfassen von Ordnungswidrigkeiten, Meldungen an zuständige Stellen, Ermittlungsaufgaben, Dokumentation
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Gefahr im Verzug
  • Ansprechpartner und Helfer für die Bürger und Gewerbetreibende in kritischen Situationen
  • Deeskalation bei Streitigkeiten 

Befugnisse

Bei der Erfüllung der polizeilichen Aufgaben haben die Bediensteten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes folgende Befugnisse:

  • Befragung
  • Sicherstellung
  • Platzverweis
  • Einzelanordnung, Weisungen
  • Identitätsfeststellung
  • Durchsuchung von Personen
  • Durchsuchung von Sachen
  • Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
  • Unmittelbarer Zwang (mit Einsatz körperlicher Gewalt oder Reizstoffsprühgerät oder Schlagstock)
Gemeindlicher Vollzugsdienst
Besucheranschrift
Markt 3, 01662 Meißen