Neuer Mietspiegel ab 1. Juli 2023

Aktualisierung der Mietpreisübersicht

Symbolbild MietspiegelSymbolbild Mietspiegel

Mietspiegel geben eine Übersicht über die in Städten üblicherweise gezahlten Mieten. Sie tragen damit wesentlich zur Rechtssicherheit und Transparenz am Wohnungsmarkt der jeweiligen Stadt bei und gelten als Begründungsmittel für Mieterhöhungen.

Gemeinsam mit Interessenvertretern von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern hat die Stadt Meißen einen neuen Mitspiegel erarbeitet, der ab dem 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 gültig ist. Damit wird der letzte Mietspiegel, der bis Ende 2016 gültig war, aktualisiert.

Es besteht derzeit keine Verpflichtung zur Erstellung eines Mietspiegels, weshalb es nicht in jeder Stadt solch eine Übersicht gibt.

Mit dem Meißner Mietspiegel wird in bewährter Weise eine Mietpreisübersicht der Nettokaltmieten für nicht preisgebundenen Wohnraum zur Verfügung gestellt, die Mietern und Vermietern Auskunft über die ortsüblichen Vergleichsmieten in der Großen Kreisstadt Meißen gibt.

Für die besondere Unterstützung von den Vertretungen der Mieter und Vermieter, die bei der Erarbeitung des Mietspiegels erfolgte, bedankt sich die Große Kreisstadt Meißen ausdrücklich bei den Vorständen, Geschäftsführungen und der Mitarbeiterschaft der beteiligten Unternehmen.

Ebenfalls gilt ein großer Dank den Mieterinnen und Mietern, die sich per Fragebogen beteiligt haben und somit die Erstellung des Mietspiegels begünstigt haben.

Der gesamte Mietspiegel ist hier abrufbar: Mietspiegel der Stadt Meißen