Sondernutzungserlaubnis für Gewerbetreibende

Anmeldung muss für 2023 erneuert werden

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Das Ordnungsamt der Stadt Meißen weist darauf hin, dass Gewerbetreibende, die über eine Sondernutzungserlaubnis für Waren, Werbeträger, Freisitze und alles, was vor einem Ladengeschäft zu gewerblichen Zwecken aufgestellt werden kann, verfügen, diese Sondernutzungserlaubnis für das Jahr 2023 erneut beantragen müssen.

Die Kolleginnen und Kollegen stehen gerne für diesbezügliche Auskünfte zur Verfügung.

Alle Kontakte und die notwendigen Formulare sind im Internet unter:

https://www.stadt-meissen.de/de/verkehr-sondernutzung.html abrufbar.