Eine unabhängige Jury aus sachkundigen Bürgern und Bürgerinnen, welche vom Oberbürgermeister bzw. von der Oberbürgermeisterin berufen wird, prüft die Vorschläge und wählt die Preisträger bzw. Preisträgerinnen aus.
In der Jury vertreten sind:
- Als berufene Mitglieder für die Dauer einer Wahlperiode:
- 2 zu wählende Mitglieder des jeweils zuständigen Ausschusses für Kultur
- als Mitglieder:
- Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin und eine/n fachkundige/n Verantwortliche/n der Stadt Meißen
- Repräsentant bzw. Repräsentantin der Staatlichen Porzellan-Manufaktur
- Repräsentant bzw. Repräsentantin des Kunstvereins Meißen e.V.
- als berufene Mitglieder für die Dauer einer Wahlperiode:
- 3 Fachjuroren bzw. Fachjurorinnen, die vom jeweils zuständigen Ausschuss für Kultur vorgeschlagen werden und dem geistig-kulturellen Leben der Stadt verbunden sind.
Der jeweils zuständige Ausschuss für Kultur hat bei Wegfall eines Jury-Mitgliedes die Möglichkeit, ein neues Mitglied zu berufen. Den Vorsitz der Jury hat der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin der Stadt Meißen. Die Jury ist mit einer Frist von 30 Tagen einzuladen. Sie ist stimmberechtigt bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder. Beschlüsse der Jury werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des bzw. der Vorsitzenden doppelt.