Die Gemeinde kann weisungsfreie Angelegenheiten durch Satzungen regeln, soweit Gesetze oder Rechtsverordnungen keine Vorschriften enthalten. Auch Weisungsaufgaben können durch Satzung geregelt werden, wenn ein Gesetz die Gemeinde hierzu ermächtigt. Für den Erlass der Satzungen ist der Stadtrat zuständig. In der Übersicht finden Sie alle aktuellen Satzungen der Stadt Meißen alphabetisch sortiert und gegliedert.